Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein erstmalig beantragen

  • Jugendjagdschein Erteilung Jahresjagdschein
  • für Jagd in Deutschland erforderlich
  • erstmalige Erteilung erfordert bestandene Jägerprüfung
  • für Personen unter 18 Jahren, Mindestalter 16 Jahre
  • Begleitung durch jagdlich erfahrenen Erziehungsberechtigten oder Beauftragten erforderlich
  • keine Teilnahme an Gesellschaftsjagd
  • Jahresjagdschein ist höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre gültig
  • Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
  • wird von der für den Wohnsitz zuständigen Behörde erteilt

Wenn Sie als Jugendlicher die Jagd ausüben möchten, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jugendjagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten vorzeigen.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden (Mindestalter 16 Jahre). Für die erstmalige Erteilung eines Jugendjagdscheins benötigen Sie den Nachweis über eine in Deutschland bestandene Jägerprüfung.

Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer von Ihrer/Ihren sorgeberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben.

  • Ausweis
  • Zeugnis der Jägerprüfung
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bestandene Jägerprüfung
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendjagdschein erteilt.

Formulare

  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja

Hinweise (Besonderheiten)

Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Sprzeczność

Contradiction

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Jagdbehörde wahr.

In Mecklenburg-Western Pomerania, the districts and independent towns perform the tasks of the lower hunting authority.

W Meklemburgii-Pomorzu Przednim powiaty i samodzielne miasta wypełniają zadania niższych władz łowieckich.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung


19092 Schwerin, Landeshauptstadt Putlitzer Straße 25
19370 Parchim, Stadt

Telefon: 03871 722-3020 (Herr Wornien (FGL))

E-Mail: sebastian.wornien@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr