Beseitigung einer baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlage anzeigen

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Wenn Sie beabsichtigen, eine baugenehmigungsbedürftige oder baugenehmigungsfrei gestellte Anlage zu beseitigen, müssen Sie die Beseitigung mindestens einen Monat vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzeigen.

Volltext

Sie müssen die Beseitigung von baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlagen der unteren Bauaufsichtsbehörde mindestens 1 Monat zuvor anzeigen. Wenn die untere Bauaufsichtsbehörde keine bauaufsichtlichen Maßnahmen ergreift, können Sie nach Ablauf der Monatsfrist mit den Beseitigungsarbeiten ohne weitere Genehmigung beginnen.

Wenn die zu beseitigende Anlage an baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlagen angebaut ist, muss die Standsicherheit dieser Anlagen durch einen qualifizierten Tragwerksplaner beurteilt und im erforderlichen Umfang nachgewiesen werden. Die Beseitigungsarbeiten sind, soweit notwendig, durch den qualifizierten Tragwerksplaner zu überwachen.

Die Anzeigepflicht gilt nicht für

  • Anlagen, die in die Denkmalliste eingetragen sind und somit grundsätzlich nur mit einer erteilten Baugenehmigung für die Beseitigung einer Anlage beseitigt werden dürfen,
  • Anlagen, die von einer teilweisen Beseitigung betroffen sind und gegebenenfalls nur mit einer erteilten Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage geändert werden dürfen,
  • Anlagen, deren Beseitigung verfahrensfrei / genehmigungsfrei ist, das heißt, dass für diese Anlagen generell keine Baugenehmigung oder Baugenehmigungsfreistellung erforderlich ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige zur Beseitigung einer Anlage
  • Lageplan der Örtlichkeit
  • Vertretervollmacht des Bauherrn
  • Erhebungsbogen für Baustatistik
  • Im Falle von nicht freistehenden Gebäuden werden Standsicherheitsnachweise der/des angebauten Gebäudes benötigt.

Voraussetzungen

  • keine

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

  • keine

Verfahrensablauf

Sie stellen die Anzeige im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular. Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.

Reichen Sie die Anzeige bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Beurteilungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Anzeige. Wenn Sie nach einem Monat keine Rückmeldung erhalten haben, wurde Ihre Anzeige angenommen und Sie können mit den Beseitigungsarbeiten beginnen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu einem Monat.

Fristen

  • Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor Beginn der Beseitigungsarbeiten

Formulare

  • Formulare vorhanden: ja
  • Online-Dienst vorhanden: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Urheber

Frau Lehmann-Schmidtke im TF Bauen und Wohnen Umsetzungsprojekt

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

31.08.2022

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörden

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

FG Bauordnung

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19092

E-Mail: guido.kebschull@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr

Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner:

Herr Wilfried Gammelin
Position: Sachbearbeiter
Telefon: 03871 722-6346
Raum: B304 (LWL)
Frau Angela Dumke
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-6342
Raum: B306 (LWL)
Herr Norman Poschwatta
Position: Sachbearbeiter
Telefon: 03871 722-6344
Raum: B306 (LWL)
Herr Frank Preuß
Position: Sachbearbeiter
Telefon: 03871 722-6345
Raum: B307 (LWL)
Frau Katja Möller
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-6347
Raum: B307 (LWL)
Frau Stefanie Schröder
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-6343
Raum: B305 (LWL)
Herr Frank Brinkmann
Position: Sachbearbeiter
Telefon: 03871 722-6348
Raum: B308 (LWL)
Frau Madlen Schmidt
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-6361
Raum: B314 (LWL)
Herr Andreas Adler
Telefon: 03871 722-6349
Raum: B304 (LWL)
Herr Mirco Grube
Position: Sachbearbeiter
Telefon: 03871 722-6341
Raum: B304 (LWL)
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz
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