Hundebesitzer aufgepasst

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Am 1. März hat die Brut- und Setzzeit begonnen. Ab jetzt brauchen Wildtiere besonderen Schutz. 

 

Für alle Hunde gilt ganzjährig eine Leinenpflicht im Wald! Das wird im Landeswaldgesetz §29 (2) geregelt und betrifft auch unsere geliebte Bekow! Darin heißt es nämlich „Das Halten und Hüten von Haustieren im Wald sowie die Mitnahme von gezähmten Wildtieren und Haustieren mit Ausnahme angeleinter Hunde sind unzulässig. Die Anleinpflicht gilt nicht für den bestimmungsgemäßen Einsatz von Dienst- und Jagdgebrauchshunden.“ Befinden sich also Hunde nicht an der Leine, können hohe Bußgelder verhängt werden. 

Nun wird sich mancher Hundehalter sicher fragen „Warum ist das so?“ 

Neben der Rücksicht auf andere Waldbesucher hat der Leinenzwang für Hunde im Wald auch die Funktion, Wildtiere zu schützen. Hunde, die unvermittelt auf Jagd gehen, stören nicht nur zahlreiche Tierarten, sondern können auch zu Verletzungen oder zum Tod von im Wald lebenden Tiere führen.

Speziell in der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 30. Juni brauchen Wildtiere in dieser Zeit besonderen Schutz. Bodenbrüter wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft. Andere Tiere wie Rehe sind hochtragend und können bei einer auftretenden Gefahr nur noch schwer die Flucht ergreifen. Einige Tierarten wie Hasen oder Schwarzwild ziehen ihren Nachwuchs bereits groß. Stöbernde Hunde können die brütenden, aufziehenden oder gebärenden Wildtiere stören und so die Nachkommen gefährden. Daher sind Hundehalter aufgefordert, Rücksicht zu nehmen und die Hunde nicht frei herumlaufen zu lassen.