Vergabe eines Nutzungsrechtes für eine Grabstätte

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Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird nach Maßgabe der Friedhofssatzung geregelt und ist gebührenpflichtig. Die Grabstätte bleibt Eigentum des Friedhofsträgers.

Volltext

Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird nach Maßgabe der Friedhofssatzung geregelt und ist gebührenpflichtig. Die Grabstätte bleibt Eigentum des Friedhofsträgers.

Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen- oder Wahlgrabstätten.

Rechtsgrundlage(n)

Kommunale Friedhofssatzung

Kommunale Friedhofsgebührensatzung

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Nutzung einer Grabstätte fallen Gebühren entsprechend der kommunalen Friedhofsgebührensatzungen an.

Verfahrensablauf

Das Nutzungsrecht beginnt spätesten mit dem Tag der Beisetzung und endet mit Ablauf der Mindestruhezeit. Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.

Fristen

Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss vor der Bestattung beantragt werden. Wenn die kommunale Friedhofssatzung es zulässt, kann auch ein Nutzungsrecht vor Eintritt eines Todesfalls eingeräumt werden.

Fachlich freigegeben durch

eGo M-V

Fachlich freigegeben am

13.12.2022