- Ausnahme für das Mitwirken von Kindern bei Theatervorstellungen oder Musikaufführungen
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Ausnahmen vom Verbot der Kinderarbeit für Kinder und vollzeitschulpflichtige Jugendliche können beantragt werden für die Mitwirkung bei:
- Theatervorstellungen
- Musikaufführungen
- Werbeveranstaltungen
- Aufnahmen in Hörfunk und Fernsehen
- Film- und Fotoaufnahmen
- Antrag stellt Arbeitgeberin oder Arbeitgeber
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Tätigkeit des Kindes muss eine gestaltende Mitwirkung sein, beispielsweise:
- schauspielerische Darbietung
- musikalische Darbietung
- als Statistin oder Statist
- als Model
- mögliche Arbeitszeit ist je nach Alter des Kindes genau geregelt
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keine Ausnahmeregelungen vom Verbot der Kinderarbeit für:
- Kinder unter 3 Jahren
- Auftritte in Kabaretts, in Tanzlokalen, auf Jahrmärkten und bei ähnlichen Veranstaltungen
- Bewilligung maximal für 30 Tage pro Kalenderjahr und Kind möglich
- zuständig: zuständige Gewerbeaufsicht oder Amt für Arbeitsschutz
- zuständig in M-V: Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)
- Odpowiedzialny w M-V: Państwowy Urząd ds. Zdrowia i Spraw Społecznych (LAGuS)
- Responsible in M-V: State Office for Health and Social Affairs (LAGuS)
Wenn Sie Kinder im Rahmen von Aufführungen oder Veranstaltungen beschäftigen wollen, müssen Sie eine Ausnahme vom Verbot der Kinderarbeit beantragen.
Volltext
Kinder unterliegen einem besonderen Schutz. Das gilt auch für Fälle, in denen Kinder gegen Entgelt einer Tätigkeit nachgehen sollen.
Sie können Kinder und vollzeitschulpflichtige Jugendliche nur beschäftigen, wenn Ihnen eine Ausnahme vom Verbot der Kinderarbeit bewilligt wurde. Eine Bewilligung ist erforderlich für die Beschäftigung von:
- Kindern von 3 bis einschließlich 14 Jahren
- Jugendlichen von 15 bis einschließlich 17 Jahren, die noch schulpflichtig sind
Für Kinder unter 3 Jahren kann eine Ausnahme zur Beschäftigung nicht bewilligt werden. Für Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gelten die Vorschriften für Kinder. Sie dürfen Kinder nur für gestaltende Tätigkeiten beschäftigen. Dazu gehört die Mitwirkung bei:
- Theatervorstellungen
- Musikaufführungen
- Werbeveranstaltungen
- Aufnahmen in Hörfunk und Fernsehen
- Film- und Fotoaufnahmen
Für die verschiedenen Arten von Veranstaltungen müssen Sie je nach Alter der Kinder verschiedene Beschäftigungsregeln beachten. Die maximal möglichen Arbeitszeiten sind:
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bei Theatervorstellungen für Kinder über 6 Jahre:
- in der Zeit von 10:00 bis 23:00 Uhr
- bis zu 4 Stunden täglich
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bei Musikaufführungen und anderen Aufführungen, Werbeveranstaltungen sowie Aufnahmen im Hörfunk und im Fernsehen, auf Ton- und Bildträgern sowie bei Film- und Fotoaufnahmen:
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für Kinder über 3 Jahren
- bis zu 2 Stunden täglich
- in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr
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für Kinder über 6 Jahren
- bis zu 3 Stunden täglich
- in der Zeit von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr
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für Kinder über 3 Jahren
Proben zählen zur Arbeitszeit und werden in die Beschäftigungszeit eingerechnet. Sie erhalten die Bewilligung in der Regel für maximal 30 Tage pro Kalenderjahr und Kind. Wenn das Kind auch an anderen Orten beschäftigt ist, werden alle Arbeitstage zusammengerechnet.
Nach der Beschäftigung müssen Sie dem Kind eine freie Zeit von 14 Stunden bis zur nächsten Beschäftigung gewähren. Eine Teilnahme am Schulunterricht vor Ende dieser Zeitspanne ist von dieser Einschränkung nicht betroffen.
Sie sind dafür verantwortlich, dass vor Beschäftigungsbeginn die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Kindes gegen Gefahren für Leben und Gesundheit sowie zur Vermeidung einer nachteiligen körperlichen und seelisch-geistigen Entwicklung getroffen werden. Sie sind außerdem für Betreuung und Beaufsichtigung des Kindes verantwortlich, auch wenn Sie diese Aufgabe einer Aufsichtsperson übertragen, die von Ihnen sorgfältig ausgewählt, bestellt, unterrichtet und überwacht werden muss.
Sie erhalten keine Bewilligung für Schaustellungen und Darbietungen von Kindern:
- in Kabaretts
- in Tanzlokalen und ähnlichen Betrieben
- in Vergnügungsparks
- auf Kirmessen
- auf Jahrmärkten und ähnlichen Veranstaltungen
Den Antrag stellen Sie bei der für Sie zuständigen Gewerbeaufsicht oder beim Amt für Arbeitsschutz. Die Bewilligung ist befristet und jederzeit widerrufbar. Die Aufsichtsbehörde bestimmt, wie lange, zu welcher Zeit und an welchem Tag das Kind beschäftigt werden darf. Ebenso werden die Dauer und Lage der Ruhepausen sowie die Höchstdauer der täglichen Beschäftigung festgelegt.
Wenn Sie Kinder ohne behördliche Bewilligung beschäftigen, machen Sie sich strafbar.
- Antrag auf Ausnahme vom Verbot der Kinderarbeit
- Einverständniserklärung, also die schriftliche Einwilligung der Personensorgeberechtigten
- ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist
- Bescheinigung der Schule, dass das schulische Fortkommen nicht gefährdet ist
Voraussetzungen
- Sie haben alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um die Kinder zu schützen und zu beaufsichtigen.
- Sie stellen den Antrag rechtzeitig vor der Aufnahme der Beschäftigung. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.
- Sie beachten die gesetzlichen Bestimmungen der Beschäftigung.
- Sie haben eine schriftliche Einwilligung der Personensorgeberechtigten sowie eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist.
- Sie haben eine Bescheinigung der Schule, dass die schulische Leistung nicht gefährdet ist.
Verfahrensablauf
You can apply for an exemption from the ban on child labor in text form. The procedure is as follows:
- Complete the application.
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Attach the required documents
- written consent from the legal guardian,
- the medical certificate (not older than 3 months) and
- the certificate from the school.
- The responsible office will check the application and decide whether the application can be approved.
- If information or documents are missing, the responsible office will request them from you.
- The complete application should be submitted in good time - at least 14 days before the start of employment.
- Incomplete applications cannot be approved; the application may be rejected.
- Finally, you will receive a notice of approval or rejection from the responsible office.
- You may only employ the child once you have received the approval notice. Retroactive approval is not possible. The employment of children without official approval is prohibited and can be punished in accordance with the fines and penal provisions of the Youth Employment Protection Act.
Einen Antrag auf Ausnahme vom Verbot der Kinderarbeit können Sie in Textform stellen. Das Verfahren ist wie folgt:
- Füllen Sie den Antrag aus.
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Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen
- schriftliche Einwilligung der Personensorgeberechtigten,
- die ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate) und
- die Bescheinigung der Schule bei.
- Die zuständige Stelle prüft den Antrag und entscheidet, ob der Antrag bewilligt werden kann.
- Sollten Informationen oder Unterlagen fehlen, wird die zuständige Stelle diese bei Ihnen anfordern.
- Der vollständige Antrag sollte rechtzeitig - mindestens 14 Tage vor Beginn der Beschäftigung vorliegen.
- Unvollständig eingereichte Anträge können nicht beschieden werden; gegebenenfalls erfolgt eine Ablehnung des Antrags.
- Abschließend erhalten Sie einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid durch die zuständige Stelle.
- Sie dürfen das Kind erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides beschäftigen. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich. Die Beschäftigung von Kindern ohne behördliche Bewilligung ist verboten und kann entsprechend der Tatumstände nach den Bußgeld- und Strafvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes geahndet werden.
Wniosek o zwolnienie z zakazu pracy dzieci można złożyć w formie tekstowej. Procedura jest następująca:
- Wypełnij formularz zgłoszeniowy.
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Załącz wymagane dokumenty
- Pisemną zgodę osoby sprawującej władzę rodzicielską,
- zaświadczenie lekarskie (nie starsze niż 3 miesiące) i
- zaświadczenie ze szkoły.
- Właściwe biuro sprawdzi wniosek i zdecyduje, czy może on zostać zatwierdzony.
- Jeśli brakuje informacji lub dokumentów, odpowiednie biuro poprosi o ich dostarczenie.
- Kompletny wniosek należy złożyć z odpowiednim wyprzedzeniem - co najmniej 14 dni przed rozpoczęciem zatrudnienia.
- Niekompletne wnioski nie mogą zostać zatwierdzone; wniosek może zostać odrzucony.
- Na koniec otrzymasz list zatwierdzający lub odrzucający od właściwego urzędu.
- Możesz zatrudnić dziecko dopiero po otrzymaniu powiadomienia o zatwierdzeniu. Udzielenie zezwolenia z mocą wsteczną nie jest możliwe. Zatrudnianie dzieci bez oficjalnego zezwolenia jest zabronione i może zostać ukarane w zależności od okoliczności wykroczenia zgodnie z grzywnami i przepisami karnymi ustawy o ochronie zatrudnienia młodzieży.
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja, für die Einwilligung der Personensorgeberechtigten
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Forms available: Yes
- Written form required: Yes, for the consent of the legal guardians
- Informal application possible: Yes
- Personal appearance necessary: No
- Dostępne formularze: Tak
- Wymagana forma pisemna: Tak, zgoda opiekunów prawnych
- Możliwość złożenia nieformalnego wniosku: Tak
- Konieczne osobiste stawiennictwo: Nie
Hinweise (Besonderheiten)
Sie dürfen das Kind erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides beschäftigen. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich. Die Beschäftigung von Kindern ohne behördliche Bewilligung ist verboten und kann entsprechend den Tatumständen nach den Bußgeld- und Strafvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes geahndet werden.
Rechtsbehelf
Widerspruch
zuständige Stelle
State Office for Health and Social Affairs (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Krajowy Urząd ds. Zdrowia i Spraw Społecznych (LAGuS) w Meklemburgii-Pomorzu Przednim