Unterstützung von Menschen und deren Angehörigen mit psychischen Erkrankungen

Teaser

Sie haben eine psychische Erkrankung oder leben mit einer psychisch erkrankten Person zusammen? Die vielfältigen Hilfen sollen Ihnen helfen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Volltext

Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, eine drohende seelische Behinderung zu vermeiden oder die Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern. Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll erhalten oder nach einem längeren Klinikaufenthalt oder längerer Isolation wiederhergestellt werden.
Unterstützung finden Sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören insbesondere:

  • das Wohnen
  • die Finanzen 
  • die Haushaltsführung
  • die Freizeitgestaltung
  • die Förderung privater Kontakte und Hobbies,
  • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
  • Elternschaft

Die Betreuungszeit ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und individuell ausgestaltet.

Die Kosten für die Leistungen werden bei Feststellung eines individuellen Bedarfs an Unterstützung vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Es erfolgt ggf. eine Anrechnung des Einkommens und Vermögens.

Erforderliche Unterlagen

Es genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird Sie auffordern, ein Formular zu verwenden und weitere Unterlagen einzureichen.

Voraussetzungen

  • das Vorliegen einer tatsächlichen oder drohenden seelischen Behinderung

sowie

  • eine Einschränkung der Teilhabe.

Der individuelle Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe festgestellt.

Verfahrensablauf

  • Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Dort können Sie um Beratung und Unterstützung bitten oder gleich einen formlosen Antrag stellen.
  • Die zuständige Behörde wird Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
  • Die Behörde wird ein Teilhabe und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln.
  • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob beziehungsweise in welcher Höhe Sie Eingliederungshilfe erhalten.
  • Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Fristen

Keine

Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wird, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für den Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie den Antrag unverzüglich weiter.

Weiterführende Informationen

Viele Krankenkassen informieren sehr ausführlich über das Thema psychische Gesundheit. Meist finden Sie auf den Internetseiten Kontakte und Anträge, die Ihnen weiterhelfen. 

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

17.08.2020

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Träger der Eingliederungshilfe.

In Mecklenburg-Vorpommern sind dies die kreisfreien Städte und Landkreise.

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Ludwigslust-Parchim"

Der Sozialpsychiatrische Dienst berät oder unterstützt folgenden Personenkreis:

  • psychisch Kranke sowie deren Angehörige
  • Die Beratung erfolgt im Gesundheitsamt zu den festgelegten Sprechzeiten oder zu zusätzlichen vereinbarten Zeiten oder bei Bedarf im Rahmen von Hausbesuchen.
  • Ein Team aus SozialarbeiterInnen und Sozialpädagogen steht Ihnen an 3 Standorten zur Verfügung.

Sie finden uns im Bereich Parchim

im Landratsamt Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Gesundheit
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim

Sie finden uns im Bereich Ludwigslust

im Landratsamt Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Gesundheit
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust

sowie in der

Außenstelle Hagenow
(Termine nur nach Vereinbarung!)
Stadtverwaltung/ Rathaus
Lange Straße 28-32
19230 Hagenow

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

FG Sozialpsychatrischer Dienst

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19370

Telefon: 03871 722-5351 (Herr Schmidt (FGL))

E-Mail: marko.schmidt@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr

Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Melanie Nagel
Position: SB Betreuungsbehörde
Telefon: 03871 722-5349
Raum: 620 (PCH)