Unternehmenskarte beantragen

Teaser

Die Unternehmenskarte wird für Fahrzeuge benötigt, die ein digitales Kontrollgerät eingebaut haben.

Volltext

Mit Hilfe der Unternehmenskarte hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass er sich zu Beginn (zum Beispiel nach Kauf oder Anmietung des Fahrzeuges) und am Ende (zum Beispiel vor Verkauf oder Vermietung des Fahrzeuges) des Fahrzeugeinsatzes mit seinem Unternehmen in das Kontrollgerät ein- bzw. ausloggt. Durch das Einloggen werden gleichzeitig die unternehmensrelevanten Daten vor dem Zugriff durch Unbefugte geschützt. Die Unternehmenskarte ermöglicht die Freigabe digitaler Daten aus dem Massenspeicher des Kontrollgerätes und einer im Kontrollgerät eingelegten Fahrerkarte.
Die Unternehmenskarten sind in entsprechend benötigter Anzahl durch den Firmeninhaber bzw. durch den verantwortlichen Geschäftsführer/Gesellschafter beim LAGuS M-V zu beantragen. Sie sind Eigentum des Unternehmens und jeweils 5 Jahre gültig.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung zum Verbleib eingereicht werden:

  • der Antrag kann elektronisch übermittelt werden; eine Originalunterschrift ist in diesem Fall nicht notwendig
  • die Gewerbeanmeldung (Kopie) beziehungsweise der Handelsregistereintrag (Kopie) des Unternehmens und
  • der Personalausweis (Kopie) des Firmeninhabers beziehungsweise verantwortlichen Geschäftsführers/Gesellschafters.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Pro beantragter Unternehmenskarte fallen Kosten in Höhe von EUR 34,00 an.

Verfahrensablauf

Es werden nur vollständige und in lesbarer Schrift ausgefüllte Anträge bearbeitet.
Nach vollständigem Eingang der Antragsunterlagen erhält der Antragssteller einen Kostenbescheid.

Nach Zahlungseingang wird durch das LAGuS M-V die Bestellung der Unternehmenskarte beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ausgelöst. Die Karte wird daraufhin durch das KBA direkt an das Unternehmen versandt; in der Regel innerhalb der folgenden 5 Werktage.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

09.02.2022

Zuständige Stelle

Antragsstelle für Unternehmens- und Werkstattkarten in M-V:

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit
Erdgeschoss Zimmer-Nr.: 014
Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin
Telefon: +49 385 3991-563
Telefax: +49 385 3991-155
E-Mail: kgk@lagus.mv-regierung.de

Ausgabestellen für Werkstattkarten in M-V:

Dezernat Neubrandenburg - Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg, 3. Obergeschoss
Dezernat Rostock - Friedrich-Engels-Platz 5-8, 18055 Rostock, Haus 3, 1. Obergeschoss
Dezernat Schwerin - Friedrich-Engels-Str. 47, 19061 Schwerin, Erdgeschoss
Dezernat Stralsund - Frankendamm 17, 18439 Stralsund, 4. Obergeschoss

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 502 - Schwerin

Friedrich-Engels-Str. 47
19061

Telefon: +49 385 588-59962

E-Mail: arbeitsschutz.schwerin@lagus.mv-regierung.de
Webseite: Landesamt für Gesundheit und Soziales - Abteilung Arbeitsschutz - Standorte und Kontakt

Ansprechpartner:

Anne Lehmann
Position: Fachperson für Datenschutz
Telefon: +49 385 588-59410