Umgangsrecht - Regelung des Umgangs mit dem Kind

Volltext

Kinder haben das Recht, ihre Eltern, Verwandten und nahen Vertrauenspersonen zu sehen - grundsätzlich ohne Vorbedingung.

Zum Wohle des Kindes sollten alle Beteiligten versuchen, zu einer einvernehmlichen Lösung hinsichtlich des Umgangsrechts zu gelangen. Kommt es zu keiner Einigung, sollten die Beteiligten das Jugendamt einschalten. Aufgrund seiner Erfahrung und seiner neutralen Stellung kann es dazu beizutragen, dass eine tragfähige Lösung gefunden wird, die alle Interessen angemessen berücksichtigt. Sind alle Vermittlungsversuche gescheitert, hat jeder Umgangsberechtigte die Möglichkeit, einen gerichtlichen Antrag auf Regelung des Umgangs zu stellen.

Hinweis: Umgangsberechtigte haben nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) Anspruch auf Beratung und Unterstützung. Das Jugendamt berät kostenlos zu Fragen des Umgangsrechts.

Sind Kinder Opfer von häuslicher Gewalt oder Verwahrlosung, kann das Jugendamt oder ein Elternteil beim Familiengericht die Einschränkung des Umgangsrechts anregen. Besonders dann, wenn ein Kind vom Vater, von der Mutter oder von einem anderen Familienmitglied misshandelt oder missbraucht wird, kann der Umgang des Täters mit dem betroffenen Kind eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Rechtsgrundlage(n)

  • § 1626 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - (Elterliche Sorge, Grundsätze)
  • § 1684 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - (Umgang des Kindes mit den Eltern)
  • § 1685 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - (Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen)
  • § 1909 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - (Ergänzungspflegschaft)

Verfahrensablauf

Unter Mitwirkung des Jugendamtes entscheidet das Familiengericht, wie sich der Kontakt zu einem Elternteil und gegebenenfalls zu Dritten gestalten soll. Als Grundsatz gilt, dass beide Elternteile die Pflicht und das Recht zum Umgang mit dem Kind haben. Großeltern und Geschwister haben ebenfalls ein Umgangsrecht, wenn dies dem Kindeswohl dient. Dasselbe gilt für andere enge Bezugspersonen mit einer engen sozial-familiären Bindung, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient.

Sollte der Einfluss bestimmter Personen dem Kind aber nachhaltig schaden, kann der Familienrichter das Umgangsrecht vorübergehend oder auf Dauer einschränken oder ganz ausschließen. Eine mildere Lösung wäre, dass die betreffenden Angehörigen das Kind in Gegenwart eines Dritten sehen dürfen. So kann etwa ein Vertreter der Jugendhilfe die Besuche als Vermittler begleiten (begleiteter Umgang).

Sollten Mutter oder Vater den gerichtlich festgelegten Umgang auf Dauer verhindern, kann das Gericht sie oder ihn zur Herausgabe des Kindes verpflichten. Der Anspruch ist auch mit Zwangsmitteln durchsetzbar. Möglich ist es in solchen Fällen auch, dem betreuenden Elternteil das Sorgerecht für den Umgang zu entziehen.

In schwierigen Fällen kann der Richter auch eine Umgangspflegschaft anordnen. Die Umgangspflegschaft kann so gestaltet werden, dass den Eltern teilweise das Sorgerecht entzogen wird. Dann müssen der Vater oder die Mutter das Kind an den bestellten Pfleger herausgeben, damit dieser den Kontakt zum anderen Elternteil oder zu Dritten herstellt. Die Bestellung eines Umgangspflegers ist auch auf Anregung der Beteiligten möglich. Idealerweise einigen sich die Betroffenen selbst auf eine Vertrauensperson. Der Umgangspfleger bespricht die Umgangsregelungen mit allen Beteiligten (Eltern, Kind und gegebenenfalls Dritten) und sorgt dafür, dass sich alle an die Vereinbarungen halten.

Fachlich freigegeben durch

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

13.02.2015

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Kinder- und Jugendhilfe

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt Putlitzer Straße 25
19361

Telefon: 03871 722-5106 (Frau Schulz (FDL))
Telefon: 03871 722-9412 (Frau Kluth (dezentraler Service))

E-Mail: N.Schulz@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr

Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Hochmuth
Position: Sozialarbeiterin
Telefon: 03871 722-5163
Raum: 423 (PCH)
Frau Fernandes
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5164
Raum: C252 (LWL)
Frau Dierkes
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5165
Raum: C252 (LWL)
Frau Thürk
Position: Sozialarbeiterin
Telefon: 03871 722-5166
Raum: C 249 (LWL)
Frau Koch
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5171
Raum: C251 (LWL)
Frau Griesbach
Position: Sozialarbeiterin
Telefon: 03871 722-5170
Raum: 408 (PCH)
Frau Kretschmann
Position: Sozialarbeiterin
Telefon: 03871 722-5138
Raum: 408 (PCH)
Frau Dettmann
Position: Sozialarbeiterin
Telefon: 03871 722-5175
Raum: 410 (PCH)
Herr Wegner
Position: Sozialarbeiter
Telefon: 03871 722-5168
Raum: 410 (PCH)
Frau Scherfke
Position: Sozialarbeiterin
Telefon: 03871 722-5137
Raum: 456 (PCH)
Frau Neumann
Position: Sozialarbeiterin
Telefon: 03871 722-5169
Raum: 404 (PCH)
Frau Grote
Position: Sozialarbeiterin
Telefon: 03871 722-5173
Raum: 409 (PCH)
Frau Hopf
Position: Sozialarbeiterin
Telefon: 03871 722-5172
Raum: 409 (PCH)
Frau Kupke
Position: Sozialberaterin
Telefon: 03871 722-5167
Raum: 405 (PCH)
Frau Henke
Position: Sozialarbeiterin
Telefon: 03871 722-5208
Raum: 405 (PCH)
Frau Schatz
Position: Sozialberaterin
Telefon: 03871 722-5184
Raum: 405 (PCH)
Frau Heidemann
Position: Sozialarbeiterin
Telefon: 03871 722-5252
Raum: 404 (PCH)
Herr Parlow
Position: Sozialarbeiter
Telefon: 03871 722-5105
Raum: 424 (PCH)
Frau Dreger-Riedel
Position: Sozialarbeiterin
Telefon: 03871 722-5191
Raum: C242 (LWL)
Frau Hartmann
Position: Sozialberaterin
Telefon: 03871 722-5179
Raum: C244 (LWL)
Frau Hahn
Position: Sozialarbeiterin
Telefon: 03871 722-5186
Raum: C244 (LWL)
Frau Tews
Position: Sozialarbeiterin
Telefon: 03871 722-5260
Frau Reuter
Position: Sozialarbeiterin
Telefon: 03871 722-5180
Raum: C246 (LWL)
Frau Effland
Position: Sozialarbeiterin
Telefon: 03871 722-5183
Raum: C247 (LWL)
Frau Waldheim
Position: Sozialarbeiterin
Telefon: 03871 722-5182
Frau Greve
Position: Sozialarbeiterin
Telefon: 03871 722-5185
Raum: C249 (LWL)
Frau Krüger
Position: Sozialarbeiterin
Telefon: 03871 722-5187
Raum: C238 (LWL)
Frau Meyerhof
Position: Sozialarbeiterin
Telefon: 03871 722-5188
Raum: C238 (LWL)
Frau Diers
Position: Sozialarbeiterin
Telefon: 03871 722-5254
Raum: C231 (LWL)
Frau Wolter
Telefon: 03871 722-5189
Raum: C237 (LWL)
Herr Schmidt
Position: Sozialarbeiter
Telefon: 03871 722-5190
Raum: C237 (LWL)
Frau Voß
Position: Sozialarbeiterin
Telefon: 03871 722-5197
Raum: C236 (LWL)