Volltext
Die Landkreise und kreisfreien Städte haben für die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler vom Beginn der Schulpflicht bis zum Ende
- der Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie der Jahrgangsstufe 13 des Fachgymnasiums,
- des Berufsgrundbildungs- und des Berufsvorbereitungsjahres und
- der ersten Klassenstufe der Berufsfachschule, die nicht die Mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss voraussetzt,
eine öffentliche Beförderung für Schülerinnen und Schüler der örtlich zuständigen Schulen durchzuführen oder für den Fall, dass eine solche nicht durchgeführt wird, die notwendigen Aufwendungen dieser Schülerinnen und Schüler oder ihrer Erziehungsberechtigten für den Schulweg zur örtlich zuständigen Schule zu tragen.
Abweichend hiervon besteht in den Landkreisen und den kreisfreien Städten auch über deren Gebiet hinaus die Beförderungs- oder Erstattungspflicht bis zur nächstgelegenen Schule, wenn Schülerinnen und Schüler:
- außerhalb des Ortes, an dem sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, in einer Lerngruppe das besondere schulische Angebot in Anspruch nehmen oder an einem Sport- oder Musikgymnasium oder an einem Gymnasium mit einer überregionalen Förderklasse für die Beschulung von diagnostiziert kognitiv Hochbegabten beschult werden,
- wegen einer dauernden oder vorübergehenden Behinderung befördert werden müssen,
- die örtlich zuständige Schule aus Kapazitätsgründen nicht besuchen können und einer anderen Schule zugewiesen wurden oder
- das besondere schulische Angebot zum Erwerb von allgemein bildenden Abschlüssen der Sekundarstufe I in Verbindung mit wirtschaftsnahen Praxisteilen in der kreisfreien Stadt oder dem Landkreis des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Wohnortes nicht wahrnehmen können.
Schülerinnen und Schüler, die eine in kommunaler Trägerschaft stehende Schule oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen, die nicht die örtlich zuständige Schule ist, können kostenlos an der öffentlichen Schülerbeförderung zur örtlich zuständigen Schule teilnehmen, sofern eine solche eingerichtet ist. Eine Erstattung der notwendigen Aufwendungen für diese Schülerinnen und Schüler findet nicht statt.
Handlungsgrundlage(n)
Welche Unterlagen mitzubringen sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Behörde.
- Antrag auf Ausstellung einer Schülerzeitkarte und Passbild
- Antrag auf Fahrkostenzuschuss beim Besuch einer örtlich nicht zuständigen Schule / Anzeige zur kostenfreien Teilnahme an der Schülerbeförderung zur örtlich zuständigen Schule beim Besuch einer örtlich nicht zuständigen Schule und Passbild
- zusätzlich nur bei Grundschülern (Klasse 1-4):
Ausnahmegenehmigung (gemäß § 46, Absatz 3 Schulgesetz – SchulG M-V) des Trägers der örtlich zuständigen Schule bei Besuch einer anderen als der örtlich zuständigen Grundschule
- zusätzlich nur bei Grundschülern (Klasse 1-4):
- Antrag auf Fahrkostenerstattung
- Application for the issue of a pupil time card and passport photograph
- Application for travel allowance when attending a school that is not locally competent / notification of free participation in student transportation to the locally competent school when attending a school that is not locally competent and passport photo
- additionally only for elementary school students (grades 1-4):
Exemption permit (according to § 46, paragraph 3 Schulgesetz - SchulG M-V) from the responsible school authority when attending an elementary school other than the locally responsible school.
- additionally only for elementary school students (grades 1-4):
- Application for reimbursement of travel costs
- Application for the issuance of a student time card and passport picture
- Application for a travel allowance when visiting a school that is not competent locally / Advertisement for free participation in the transport of pupils to the local school when visiting a school which is not competent locally and passport picture
- in addition only for primary school pupils (grades 1-4):
Exemption (according to Section 46, paragraph 3 of the School Act – SchulG M-V) of the institution of the local competent school when attending a primary school other than the local competent school
- in addition only for primary school pupils (grades 1-4):
- Request for reimbursement of travel expenses
Formulare
Forms for student transport can be found here .
zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreien Städte