Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen

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Wenn Sie als Pfandleiher/in oder Pfandvermittler/in gewerbsmäßig tätig sein möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Volltext

Der/Die Pfandleiher/in gewährt ein Gelddarlehen gegen Hinterlegung eines Pfandes zur Sicherung des Darlehens nebst Zinsen und Kosten des Geschäftsbetriebs.

Der/Die Pfandvermittler/in vermittelt Pfandgeschäfte, indem er/sie auf ihm/ihr übergebene Pfänder einen Vorschuss gewährt und die Pfänder in seinem/ihrem Namen bei einem Pfandleiher verpfändet.

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder eines Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verpfänder erforderlich ist.

Bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter. Bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)
  • Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel (Kopie)
  • Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform
    • Unternehmenssitz in Deutschland:
      • bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (zum Beispiel bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
    • Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus diesem Land, die die Rechtsform nachweisen.
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
    • Wohnsitz in Deutschland:
      • Führungszeugnis
      • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für natürliche und gegebenenfalls juristische Person
    • Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen
    • Die Behörde kann im Einzelfall weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.
  • Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten
    • Wohnsitz in Deutschland:
      • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
      • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
    • Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland als Nachweis, dass Sie über die erforderlichen Mittel und Sicherheiten verfügen
  • Versicherungsnachweis
  • Grundriss der für den Gewerbebetrieb vorgesehenen Räume
Auszug aus Gewerbezentralregister GZR


Identifikationsdokument


Handelsregisterauszug


Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden


Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis


Gewerbeanmeldung (Bestätigung)


Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung


Genossenschaftsregisterauszug


Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes


Grundriss

Grundrissskizze der Räumlichkeiten

Voraussetzungen

Wenn Sie als Pfandleiher/in tätig werden wollen, müssen Sie besondere Sicherheiten und Nachweise erbringen.

  • Sie müssen erforderliche Mittel oder Sicherheiten für die ersten sechs Monate nachweisen. Dies können Guthaben oder eine Bankbürgschaft sein.
  • Ferner müssen Sie eine Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung abschließen und bei Antragstellung vorlegen. Für Schmuckwaren muss ein Tresor vorhanden sein.
  • Ihre Räumlichkeiten müssen Sie gegen Einbruch durch eine Alarmanlage sichern.
  • Bei Autopfandleihen muss die Frage der möglichen Umweltgefahren durch die Abstellflächen der Fahrzeuge geklärt werden.

Die Erlaubnis wird versagt, wenn:

  • Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Diese Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder wegen Vergehens gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
  • Der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nicht nachweist.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Die genaue Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand. Die Rahmengebühr beträgt: 167,00 - 715,00 EUR.
Verwaltungsgebühr: EUR 167,00 - 715,00

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis für den Betrieb eines Geschäftes als Pfandleiher oder Pfandvermittler müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

Nach der Prüfung erhalten Sie entweder die Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid. Eine Erlaubnis kann mit bestimmten Auflagen verbunden sein.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 13 Wochen

Fristen

Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Tätigkeit beantragen. Erst nach Erteilung der Erlaubnis sind Sie zur Ausübung des Gewerbes berechtigt.

Hinweise (Besonderheiten)

Der/Die Pfandleiher/in muss der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebs anzeigen, welche Räume er/sie für den Gewerbebetrieb benutzt; ferner hat er/sie jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.

Der/Die Pfandleiher/in ist zur Buchführung verpflichtet.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

08.07.2021

Zuständige Stelle

  • Oberbürgermeister/in und Bürgermeister/in der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
  • Amtsvorsteher/in der Ämter bzw. Bürgermeister/in der amtsfreien Gemeinden

Ansprechpunkt

Ansprechpartner ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Gewerbe

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 03883 623-0
Telefax: 03883 721-087

E-Mail: info@hagenow.de
Webseite: www.hagenow.de

Öffnungszeiten:

Dienstag

09.00 bis 12.00 Uhr

14.00 bis 18.00 Uhr

 

Mittwoch

09.00 bis 12.00 Uhr

 

Donnerstag

09.00 bis 12.00 Uhr

14.00 bis 16.00 Uhr

 

Freitag

09.00 bis 12.00 Uhr

 

 

Einwohnermeldeamt:

 

Montag

08.00 bis 13.00 Uhr

 

Dienstag:

08.00 bis 13.00 Uhr

14.00 bis 18.00 Uhr

 

Mittwoch

08.00 bis 13.00 Uhr

 

Donnerstag

08.00 bis 13.00 Uhr

14.00 bis 18.00 Uhr

 

Freitag

08.00 bis 13.00 Uhr

 

 

Standesamt & Urkundenstelle:

 

Dienstag - Freitag

09.00 bis 12.00 Uhr

 

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.

Ansprechpartner:

Herr Rene Dähn
Position: Sachbearbeiter/-in Einwohnermeldeamt; Sachbearbeiter/-in Gewerbeangelegenheiten
Fax: 03883 623-211
Telefon: 03883 623-103
Raum: 106