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Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" führen dürfen, aber noch keine zweijährige praktische Ingenieurtätigkeit nachweisen können oder Sie Ingenieur-Studierende/r sind, können Sie die Eintragung in die Liste der nichtstimmberechtigten Mitglieder beantragen.
Volltext
Als Mitglied können Sie die Leistungen der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen. Die Kammer vertritt die Interessen der Ingenieure gegenüber der Politik und Wirtschaft. Sie fördert den Austausch mit anderen Kammern und Berufsverbänden. Sie haben die Möglichkeit in Ausschüssen, Projektgruppen und Fachgruppen der Kammer ehrenamtlich mitzuarbeiten. Als nichtstimmberechtigtes Mitglied können Sie noch nicht über wichtige Entscheidungen der Kammer mitbestimmen. Die Kammer bietet für Mitglieder ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm sowie weitere Angebote.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Zeugnisse) oder
- Nachweis über die Immatrikulation an einer Hoch- oder Fachschule (Studierendenausweis)
- ggf. Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnisse
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Tabellarischer Lebenslauf
sonstige Unterlagen
Kopfbogen Upload für Kommuikationsdaten
Quittung für den eingezahlten Verwaltungskostenbeitrag
Nachweis über die mit Stellung des Eintragungsantrages fällige Antragsgebühr von 100,00 € je Listeneintragung
Sonstige Nachweise
Beglaubigte Kopien der Urkunden (Akademischer Grad, Titel, Studium etc.)
Sonstige Nachweise
Nachweise zur Arbeit als bauvorlageberechtigter Ingenieur, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, anerkannter Prüfer im Bereich im Baustatik sowie Angaben zum Versicherungsschutz.
sonstige Unterlagen
Ausgefüllte Fachmatrix der Ingenieurkammer.
Sonstige Nachweise
Nachweise bestimmter Projektunterlagen (Objektplanungen, Referenzlisten)
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Voraussetzungen
Sie müssen Ihre Wohnung oder Ihre Niederlassung oder Ihre Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern haben. Sie dürfen die Berufsbezeichnung Ingenieur / Ingenieurin führen, aber verfügen noch nicht über die erforderliche praktische Berufstätigkeit als Ingenieur von zwei Jahren oder Sie sind Studierende(r) eines Ingenieurstudiums.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Antragsgebühr: EUR 100,00
Eintragungsgebühr: EUR 50,00
Löschungsgebühr: EUR 100,00
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Eintragung in die Liste der nichtstimmberechtigten freiwilligen Mitglieder ist schriftlich oder elektronisch an die Ingenieurkammer zu richten.
- Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
- Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
- Sind die Unterlagen vollständig, entscheidet der Eintragungsausschuss der Kammer über Ihren Antrag.
- Über die Entscheidung des Eintragungsausschusses erhalten Sie einen Bescheid.
Bearbeitungsdauer
bis zu 3 Monaten
Formulare
- Formulare: Antrag auf Mitgliedschaft
- Onlineverfahren möglich: perspektivisch
- Schriftform erforderlich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Innes, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpunkt
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern