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Wenn Sie Bürgergeld bekommen und sich selbständig machen möchten oder bereits selbständig sind, kann Ihr Jobcenter Sie bei notwendigen Anschaffungen von Sachgütern und durch kostenfreie Beratungen und Schulungen unterstützen.
Volltext
Sie können die Förderung bekommen, wenn Sie
- Bürgergeld beziehen oder Anspruch darauf haben,
- sich beruflich selbständig machen möchten (Existenzgründung),
- eine bisher geringfügige selbständige Tätigkeit zu Ihrem Hauptberuf ausweiten wollen oder
- schon hauptberuflich selbständig tätig sind.
Ziel ist, dass Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums Ihren Lebensunterhalt dauerhaft selbst bestreiten können und kein Bürgergeld mehr benötigen.
Finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Sachgütern
Wenn Sie Sachgüter anschaffen wollen, die Sie für Ihre Arbeit brauchen, können Sie dafür ein Darlehen oder einen Zuschuss von Ihrem Jobcenter bekommen. Sachgüter können zum Beispiel sein:
- Computer,
- Software,
- Telefon,
- Büromöbel,
- Marketingmaßnahmen, zum Beispiel Erstellung einer Homepage,
- Fahrzeuge, Maschinen, Anlagen, Werkzeuge,
- Kaution für Gewerberäume,
- Erstausstattung und betriebsnotwendige Aufstockung Ihres Material-, Waren- oder Ersatzteillagers.
Es werden keine laufenden Betriebskosten übernommen, wie zum Beispiel
- Löhne und Personalkosten,
- Miete,
- Telefonrechnungen oder
- Wartungskosten.
Die finanzielle Unterstützung zum Erwerb von Sachgütern erhalten Sie üblicherweise als Darlehen. Im Einzelfall sind Zuschüsse bis zu einer Höhe von 5.000,00 EUR möglich, Darlehen auch darüber hinaus. Eine Kombination von beidem ist möglich. Ausgezahlt werden die Darlehen und Zuschüsse abhängig vom Verwendungszweck in monatlichen Raten oder als Gesamtbetrag. Das Darlehen müssen Sie später zurückzahlen, den Zuschuss nicht.
Die Förderung durch das Jobcenter müssen Sie beantragen, bevor Sie die Anschaffung tätigen. Die Gewährung eines Darlehens oder Zuschusses für bereits angeschaffte Sachgüter ist nicht möglich.
Kostenfreie Beratungen und Schulungen für Selbständige
Wenn Sie schon hauptberuflich selbständig tätig sind, können Sie auch gefördert werden durch
- Beratungen, die Ihnen helfen, Ihre selbständige Tätigkeit aufrechtzuerhalten oder neu auszurichten. Steuer- und Rechtsberatungen werden jedoch nicht gefördert.
- Schulungen, die Ihnen unternehmerische Kenntnisse, zum Beispiel in den Bereichen Marketing, Buchhaltung, Akquise oder Projektmanagement vermitteln.
Beides ist für Sie kostenfrei. Ihr Jobcenter beauftragt dafür zum Beispiel Ihre örtliche Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, private Bildungsträger, Innovations-, Technologie- oder Gründerzentren.
Welche der vorgenannten Leistungen Sie bekommen können, prüft und entscheidet Ihre Integrationsfachkraft. Das gilt auch für die Höhe eines Darlehens oder Zuschusses. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie entsprechende Unterlagen vorlegen. Ihre Integrationsfachkraft informiert Sie darüber, welche der nachfolgenden Unterlagen für die beantragte Förderung notwendig sind, dies sind beispielsweise:
- fachkundige Stellungnahme, die bestätigt, dass Ihre selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist
- De-minimis-Erklärung entsprechend des Beihilferechts der Europäischen Union (EU)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Businessplan in Textform
- Lebenslauf
- steuerliche Anmeldung, Gewerbeanmeldung oder Anmeldung bei der Handwerkskammer
- Teilnahmezertifikat an einem Existenzgründer-Seminar
- Angebote der betriebsnotwendigen Investitionen
- gegebenenfalls Vertragsunterlagen wie Gesellschaftsvertrag oder Mietvertrag
- mindestens 2 Absagen von Banken, bei denen Sie Kreditanfragen gestellt haben
- sonstige individuelle Unterlagen, die das Jobcenter anfordern kann
Voraussetzungen
Um die Leistungen bekommen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Sie beziehen Bürgergeld
- Sie wollen sich selbständig machen oder sind bereits selbständig tätig, das bedeutet
- Sie arbeiten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und
- Sie tragen das wirtschaftliche Risiko ihrer Tätigkeit, das sogenannte Unternehmerrisiko.
- Die Selbständigkeit muss Ihr Hauptberuf sein, das bedeutet
- Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche selbständig und
- Sie können innerhalb eines angemessenen Zeitraums Ihren Lebensunterhalt ganz oder zu einem erheblichen Teil mit Ihren erzielten Einnahmen bestreiten.
- Sie müssen persönlich geeignet sein, eine selbständige Tätigkeit erfolgreich auszuüben. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die Sie für die Selbständigkeit benötigen, zum Beispiel durch
- Nachweise Ihrer fachlichen und unternehmerischen Qualifikation,
- Berufserfahrung oder
- die Teilnahme an Maßnahmen, die Sie auf die Existenzgründung vorbereiten.
- Ihre selbständige Tätigkeit muss wirtschaftlich tragfähig sein, das bedeutet
- Ihr Geschäftsmodell muss so ausgearbeitet und durchdacht sein, dass Ihre Existenzgründung langfristig erfolgreich sein kann
- Die Tragfähigkeit Ihrer selbständigen Tätigkeit ist durch eine fachkundige Stellungnahme zu belegen. Fachkundige Stellen können Kammern, Fachverbände oder Gründerinitiativen sein. Ihr Jobcenter benennt Ihnen die für Sie zuständige fachkundige Stelle in Ihrer Region. Üblicherweise müssen Sie dort detaillierte Unterlagen vorlegen.
- Ihr Geschäftsmodell muss so ausgearbeitet und durchdacht sein, dass Ihre Existenzgründung langfristig erfolgreich sein kann
- Die Sachgüter, die Sie anschaffen möchten, müssen angemessen und notwendig für Ihre Arbeit sein.
- Andere Finanzierungsquellen scheiden aus, zum Beispiel spezielle Bundes- und Landesprogramme, lokale Wirtschaftsförderung oder Mikrokredite.
- Die Förderung muss dem EU-Beihilferecht, der De-minimis-Regelung, entsprechen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Gebühr: gebührenfrei
Verfahrensablauf
Sie müssen die Förderung beantragen, bevor Sie finanzielle Unterstützung für Anschaffungen bekommen oder die Beratungsleistungen in Anspruch nehmen können.
- Vereinbaren Sie dazu zunächst einen Termin mit Ihrem zuständigen Jobcenter.
- Ihre Integrationsfachkraft bespricht mit Ihnen, ob eine selbständige Tätigkeit für Sie eine realistische Strategie zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und der Beendigung der Hilfsbedürftigkeit sein kann und welche Art der Förderung für Sie in Frage kommt.
- Darlehen und Zuschüsse für die Anschaffung von Sachgütern:
- Ihre Integrationsfachkraft händigt Ihnen das Antragsformular aus oder schaltet die Online-Antragsstrecke für Sie frei. Wichtig ist, dass Sie den Antrag – online oder schriftlich – für die Förderung stellen, bevor Sie die Sachgüter anschaffen.
- Das Jobcenter prüft Ihren Antrag und die beigefügten Unterlagen.
- Das Jobcenter beurteilt Ihre persönliche Eignung für die konkrete selbständige Tätigkeit und die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihres Unternehmens. Das beinhaltet die Prognose, ob Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums Ihren Lebensunterhalt durch die Selbständigkeit erwirtschaften können.
- Sie erhalten vom zuständigen Jobcenter eine schriftliche oder digitale Mitteilung, ob Ihr Antrag bewilligt wird.
- Nach positiver Rückmeldung können Sie die Anschaffungen tätigen.
- Anschließend müssen Sie Nachweise einreichen, die belegen, wofür Sie die Mittel ausgegeben
- haben, zum Beispiel Kaufverträge, Quittungen oder Kontoauszüge.
- Beratungen und Schulungen zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten:
- Ihr Jobcenter beauftragt die Beratungen und Schulungen bei externen Bildungsträgern. Näheres können Sie bei Ihrem Jobcenter erfragen.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie Ihre Unterlagen vollständig eingereicht haben, dauert die Prüfung und Entscheidung und die Ausstellung des Bescheids in der Regel etwa 4 Wochen.
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Fristen
Es gibt keine Frist. Sie müssen den Antrag stellen bevor Sie die Anschaffungen tätigen. Fristen werden von dem jeweiligen Jobcenter festgelegt, zum Beispiel Fristen zur Abgabe von Unterlagen.
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Weiterführende Informationen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Sozialgericht
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Jobcenter
Ansprechpunkt
Jobcenter