Volltext
Jede Tierärztekammer führt ein Mitgliederverzeichnis. Die Kammermitglieder sind verpflichtet, ihrer Kammer die hierzu erforderlichen Angaben zu machen. Art und Umfang der anzugebenden personenbezogenen Daten und vorzulegenden Unterlagen sowie die Dauer der Datenspeicherung regeln die Länder in ihren Heilberufsgesetzen.
Die Kammermitglieder müssen sich innerhalb einer festgesetzten Frist (häufig ein Monat) nach Beginn der Mitgliedschaft bei ihrer Tierärztekammer melden und die für die Berufsausübung erforderlichen Zeugnisse und Bescheinigungen vorlegen.
- Name, Geburtsname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- berufliche und private Anschrift
- Hochschule, Ausbildungsstätte, Ort und Datum der tierärztlichen Prüfung, Datum der Approbations- oder Erlaubniserteilung
- erforderlichenfalls Arbeitserlaubnis, Arbeitgeber oder Niederlassung in selbständiger Tätigkeit
- erworbene akademische Grade, Titel
- anerkannte Gebiets-, Teilgebiets- und Zusatzbezeichnungen sowie Bezeichnungen der Fachkunde und Ermächtigungen für die Weiterbildung
Mitglieder der Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern sind alle Tierärzte und Tierärztinnen, die in Mecklenburg-Vorpommern ihren Beruf ausüben oder ihren Hauptwohnsitz im Sinne des Melderechts haben, falls sie ihren Beruf hier nicht ausüben.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Bestallungs- oder Approbationsurkunde
- Urkunde über die Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes
- Promotionsurkunde oder Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade
- Nachweise über die Verleihung berufsbezogener Amts- oder Dienstbezeichnungen
- Urkunde über die Genehmigung zur Führung einer Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Mitglieder sind verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu zahlen.Die Bemessung der Beitragsgrundlage erfolgt nach Beitragsgruppen, die von der Vertreterversammlung der Landestierärztekammer festgesetzt werden. Die Beitragssätze werden im Deutschen Tierärzteblatt veröffentlicht. Die Beitragspflicht für die im laufenden Jahr approbierten Tierärzte und Tierärztinnen beginnt am ersten des auf die Approbation folgenden Monats.
Verfahrensablauf
Die Anmeldung zur Mitgliedschaft muss persönlich vorgenommen werden. Empfohlen wird die Kontaktaufnahme vorab telefonisch, per E-Mail oder per Fax zur Geschäftsstelle der Landestierärztekammer. Meldeunterlagen werden dann postalisch zugesandt.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Urkunden sind im Original oder in Form einer amtlich beglaubigten Kopie vorzulegen. Die Landestierärztekammer kann die Vorlage der Originaldokumente verlangen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern