-
ein Ersatzdokument der Zulassungsbescheinigung Teil II ist zu beantragen bei
- Verlust
- Diebstahl
- Unleserlichkeit
- bei Diebstahl muss zusätzlich Anzeige bei Polizei erfolgen
- das Auto kann weiter genutzt werden
- Ersatz muss persönlich beantragt werden und ist mit Gebühren verbunden
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Volltext
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II gilt als Nachweis, dass Sie über das Fahrzeug verfügen können und ist wichtig zum Beispiel:
- beim Verkauf
- beim Ummelden
- bei der Finanzierung
Sie müssen ein Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen bei
- Verlust
- Diebstahl
- Unleserlichkeit
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II verlieren oder sie zerstört wurde, geben Sie eine Versicherung an Eides statt ab, dass Ihre Aussagen zutreffend sind.
Eine Online-Beantragung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich. Sie müssen persönlich zu Ihrer zuständigen Zulassungsstelle gehen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie nach Ablauf einer Frist, die Ihnen mitgeteilt wird.
Trotz Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II dürfen Sie weiterhin Ihr Fahrzeug fahren.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: entsprechende Nachweise
- bei Verlust: Verlusterklärung bei der Zulassungsbehörde, im Einzelfall mit Versicherung an Eides statt
- bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
- vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals: Fahrzeugschein)
gegebenenfalls:
- bei Vertretung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II lediglich unleserlich sein, so können Sie diese auch ohne Frist bei ihrer zuständigen Zulassungsbehörde austauschen lassen. Bringen Sie hierzu auch ihre Zulassungsbescheinigung Teil I mit.
- Bei Firmen ist zusätzlich noch eine formlose jedoch rechtkräftige Bestätigung (Nachweis) notwendig, dass die Mitarbeiterin zur Firma gehört bzw. zuständig ist für den Fuhrpark
- Kopie von der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht erlaubt
- Sollte sich die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Bank (Eigentümer) befinden, benötigt die Zulassungsstelle/Bürgerbüro eine schriftliche Erlaubnis, dass diese nichts gegen eine Ersatzaustellung haben.
- In the case of companies, an informal but legally valid confirmation (proof) that the employee belongs to the company or is responsible for the vehicle fleet is also required.
- Copy of the registration certificate part II not allowed
- If the Zulassungsbescheinigung Teil II is at the bank (owner), the Zulassungsstelle/Bürgerbüro needs a written permission that they have nothing against a replacement issue.
- W przypadku firm wymagane jest również nieformalne, ale ważne prawnie potwierdzenie (dowód), że pracownik należy do firmy lub jest odpowiedzialny za flotę pojazdów.
- Kopia dowodu rejestracyjnego część II niedozwolona
- Jeśli dowód rejestracyjny część II znajduje się w banku (właścicielu), urząd rejestracyjny / urząd rejestracji obywateli wymaga pisemnej zgody, że nie ma nic przeciwko wydaniu kopii.
Verfahrensablauf
Sie beantragen ein Ersatzdokument der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrer Zulassungsbehörde.
Die Zulassungsbehörde meldet den Verlust oder den Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das KBA veröffentlicht auf Antrag die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II im Verkehrsblatt mit einer Frist von 14 Tagen zur Vorlage bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Erst nach Ablauf der Frist darf die Zulassungsbehörde ein Ersatzdokument ausstellen. Im Anschluss können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen.
Finden Sie eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II wieder, müssen Sie dies unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde melden.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
zuständige Stelle
Powiat Ludwigslust-Parchim zajmuje się sprawami stolicy kraju związkowego Schwerin w zakresie rejestracji pojazdów i praw jazdy.
Jeśli Twoje miejsce zamieszkania znajduje się w obszarze odpowiedzialności obu administracji, możesz skorzystać ze znajdującego się tam urzędu rejestracji pojazdów i praw jazdy lub wszystkich urzędów obywatelskich zajmujących się rejestracją pojazdów.
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.
Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.
The district of Ludwigslust-Parchim takes care of the affairs of the state capital Schwerin in the areas of motor vehicle registration and driving licenses.
If your place of residence is in the area of responsibility of both administrations, you can use the vehicle registration and driver's license office located there or all citizens' offices with vehicle registration.