Kind in KiTa anmelden

Teaser

Eltern können ab dem 01.01.2020 ihre Kinder in Krippe, Kindergarten, Hort oder Kindertagespflege beitragsfrei betreuen lassen.

Volltext

Der Begriff „Kindertagesstätte“ beinhaltet lediglich die Betreuung und Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort). Jedoch stellt auch die Kindertagespflege eine wichtige Form der Förderung von Kindern bis zum dritten Lebensjahr und teilweise auch darüber hinaus dar. Zusammenfassend spricht man daher von Einrichtungen der Kindertagesförderung (auch KiTa - Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege).

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kindertagesförderung (Kindertagespflege, Krippe, Kindergarten, Hort) findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dem Jugendamt) statt.

Eltern sollten sich so früh wie möglich bei der Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflegeperson oder dem Jugendamt informieren, ob es freie Betreuungsplätze in der von ihnen gewünschten Einrichtungen gibt.

Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Schuleintritt (Krippe, Kindergarten oder Kindertagespflege) einen Anspruch auf Kindertagesförderung im Umfang von 30 Wochenstunden. Hierbei handelt es sich um Teilzeitförderung. Eltern steht es frei, einen geringeren Betreuungszeitraum von 20 Wochenstunden in Anspruch zu nehmen. Benötigen Eltern, zum Beispiel auf Grund ihrer Berufstätigkeit, einen höheren Betreuungsumfang, so können sie beim zuständigen Jugendamt eine Ganztagsförderung von 50 Wochenstunden beantragen. Im Hort erfolgt die Ganztagsförderung montags bis freitags im Umfang von bis zu 6 Stunden täglich, die Teilzeitförderung bis zu drei Stunden täglich. Dies gilt auch in den Ferienzeiten.

Die Kosten der Kindertagesförderung werden in Mecklenburg-Vorpommern zum größten Teil durch das Land, die Landkreise und kreisfreien Städte, sowie die Wohnsitzgemeinden der Eltern getragen. Ab dem 01.01. 2020 sind Eltern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern von den Elternbeiträgen der Kindertagesförderung freigestellt. Sie kommen nur noch für die Kosten der Verpflegung oder Mehrbedarfe auf Grund längerer Verweildauer in der Einrichtung auf. Bis Ende des Jahres 2018 profitieren Eltern von der Elternentlastung für das erste Kind oder ein Einzelkind. Ab dem zweiten Kind sind Eltern bereits jetzt beitragsfrei gestellt.

Informieren Sie sich über alle Rechte der Eltern im Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V).

Verfahrensablauf

Eltern sollten sich so früh wie möglich über freie Betreuungsplätze informieren. Hierfür können Sie sich an das zuständige Jugendamt bzw. den Fachdienst Jugend wenden oder direkt an die gewünschte Kindertagespflegeperson oder Kindertageseinrichtung. Ein Anspruch auf Teilzeitförderung besteht für jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern ab dem ersten vollendeten Lebensjahr. Eine Förderung für jüngere Kinder ist nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt beziehungsweise dem Fachdienst Jugend ebenfalls möglich.

Benötigen Eltern mehr als 30 Wochenstunden, so können sie beim zuständigen Jugendamt beziehungsweise Fachdienst Jugend einen Antrag auf Ganztagsförderung (in Krippe, Kindergarten oder Kindertagespflege bis zu 50 Wochenstunden; im Hort montags bis freitags 6 Stunden täglich) stellen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

26.02.2019

Zuständige Stelle

Die Jugendämter oder Fachdienste Jugend der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Schulen und Kindertagesstätten

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 03883 623-0
Telefax: 03883 721-087

E-Mail: info@hagenow.de
Webseite: www.hagenow.de

Öffnungszeiten:

Montag

geschlossen

 

Dienstag

09.00 bis 12.00 Uhr

14.00 bis 18.00 Uhr

 

Mittwoch

09.00 bis 12.00 Uhr

 

Donnerstag

09.00 bis 12.00 Uhr

14.00 bis 16.00 Uhr

 

Freitag

09.00 bis 12.00 Uhr

 

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind individuell mit unseren Mitarbeitern vereinbar.

Ansprechpartner:

Frau Birgit Heimke
Position: Teamleiterin
Telefon: 03883 623-102
Raum: 110
Frau Juliane Turlach
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03883 623-117
Raum: 112
Frau Inge Schönau
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03883 623-152
Raum: 113
Frau Stefanie Carmohn
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03883 623-112
Raum: 111

Detailansicht »

Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Kindertagesförderung

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19370

Telefon: 03871 722-5102 (Herr Meier (FGL / stellv. FDL))

E-Mail: robert.meier@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr

Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Inika Schade
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5112
Raum: C214 (LWL)
Frau Sabine Drescher
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5103
Raum: 428 (PCH)
Frau Sandy Hufnagel
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5124
Raum: C 214 (LWL)
Frau Daniela Kopischke
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5192
Raum: C222 (LWL)
Frau Jana Hahn
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5259
Raum: C228 (LWL)
Frau Sylvia Golein
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5114
Raum: 429 (PCH)
Frau Cornelia Harm
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5115
Raum: 429 (PCH)
Frau Evi Hackelberg
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5255
Raum: 428 (PCH)
Frau Bärbel Jaap
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5258
Raum: C229 (LWL)
Frau Anja Westphal
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5119
Raum: C220 (LWL)
Frau Yvonne Schult
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5109
Raum: A228 (LWL)
Frau Simone Schumann
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5120
Raum: C230 (LWL)
Frau Annika Bordihn
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5121
Raum: C230 (LWL)
Frau Doreen Köster
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5122
Frau Corinna Friedrich-Leuschner
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5123
Raum: C224 (LWL)
Frau Ina Klüßendorf
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5126
Raum: C227 (LWL)
Frau Jennifer Hoffmann
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5127
Raum: C227 (LWL)