Kampfmittelbelastung: Überprüfung beantragen

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Wenn Ihr Grundstück oder Ihre Baumaßnahme innerhalb einer mit Kampfmittel belasteten Fläche liegt, können Sie eine weiterführende und gründliche kostenpflichtige Prüfung der Kampfmittelbelastung beauftragen.

Volltext

Rechtzeitig vor Baubeginn, meist schon in der Planungsphase, haben sich Bauherrinnen und Bauherren um das Ausschließen eines Kampfmittelverdachts zu kümmern. Dieses wird durch die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder bei Bestätigung des Kampfmittelverdachts, nach erfolgter Kampfmittelsondierung vor Ort erreicht.

Bei der weiterführenden Prüfung werden neben der Durchführung einer Luftbilddetailauswertung auch vorhandenen historische Informationen ausgewertet und bewertet. Bei Bedarf werden für die Erstellung eines Kampfmittelräumkonzeptes zusätzlich technische Erkundungsarbeiten vor Ort auf dem Grundstück durchgeführt. Das Räumkonzept ist die Grundlage, um bei Bedarf ein Kampfmittelräumunternehmen zu beauftragen. In diesem Konzept sind neben Besonderheiten auch die Arbeiten aufgeschrieben, die erforderlich sind, um eine Kampfmittelfreiheit zu erreichen.

Im Ergebnis einer weiterführenden Prüfung werden also durch den Munitionsbergungsdienst die Kampfmittelfreiheit bestätigt oder auch eine Unbedenklichkeit bescheinigt.

Eine weiterführende Prüfung sollten Sie beauftragen, wenn Sie auf Ihrem Grundstück bauen möchten und Ihnen im Ergebnis Ihrer Onlineprüfung die „kostenpflichtige Überprüfung der Kampfmittelbelastung“ empfohlen wurde.

Die weiterführende Prüfung ist kostenpflichtig. Aus diesem Grund braucht der Munitionsbergungsdienst als Nachweis zusätzliche Unterlagen. Welches es sind, ist unter dem Punkt „erforderliche Unterlagen“ aufgeführt.

Als Alternative zur weiterführenden Prüfung können Sie sich auch sofort ein Kampfmittelräumunternehmen suchen und dieses mit Sondier- und Kampfmittelräumarbeiten beauftragen. Auch in diesem Fall sind Sie als Bauherr / Grundstückseigentümer verpflichtet den Munitionsbergungsdienst über die geplanten Kampfmittelräumungen zu informieren und ihm das Leistungsangebot des Kampfmittelräumunternehmens zur inhaltlichen Prüfung zuzusenden.

Der Munitionsbergungsdienst hat in allen Fällen die Aufsicht über das Kampfmittelräumunternehmen, kümmert sich um das Abholen und das Beseitigen geborgener Munition und erstellt im Abschluss die Bescheinigung über die Kampfmittelfreiheit.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auf die Geltungsdauer Ihrer Baugenehmigung befristet bzw. ab dem Tag der Ausstellung drei Jahre gültig.

Die Kampfmittelfreiheitsbescheinigung ist zeitlich nicht eingeschränkt.

Einschränkungen können sich in diesem Fall durch Umfang und Art der beauftragten Leistungen sowie durch die eingesetzten technischen Erkundungsverfahren oder durch neue Informationen zu Kriegseinwirkungen ergeben.

Erforderliche Unterlagen

Online-Beantragung:

Folgende Unterlagen sind bei einem vorliegenden Kampfmittelverdacht erforderlich:

  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag)

Wenn Sie den Antrag in Vertretung der Grundstückseigentümerin/ des Grundstückseigentümers einreichen, ist zusätzlich erforderlich:

  • Nachweis berechtigtes Interesse (Vollmacht Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümer, Vertragsverhältnisse)

Wenn die Gebührenempfängerin oder der Gebührenempfänger zur antragstellenden Person abweicht, ist zusätzlich erforderlich:

  • Vollmacht Gebührenempfängerin oder Gebührenempfänger

Beantragung per E-Mail oder Post:

Folgende Unterlagen sind für die Beantragung der Überprüfung auf Kampfmittelbelastung per E-Mail oder Post erforderlich:

  • ausgefüllter Antrag für die erweiterte Überprüfung auf Kampfmittel
  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag)
  • Kartenmaterial, Übersichtspläne oder Vektordaten (per E-Mail auch als pdf Datei möglich)
  • Optional:
    • Kampfmittelbelastung (KMBA) – Ergebnis der schriftlichen Auskunft zur Kampfmittelbelastung
    • Ergebnis der Onlineprüfung

Wenn Sie den Antrag in Vertretung der Grundstückseigentümerin/ des Grundstückseigentümers einreichen, ist zusätzlich erforderlich:

  • Nachweis berechtigtes Interesse (Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümer, Vertragsverhältnisse)

Wenn die Gebührenempfängerin oder der Gebührenempfänger zur antragstellenden Person abweicht, ist zusätzlich erforderlich:

  • Vollmacht Gebührenempfängerin oder Gebührenempfänger
Nachweis Standorteigentum/ Nutzungsrecht


Nachweis des berechtigten Interesses


Erklärung zur Kostenübernahme

Voraussetzungen

  • Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen
    • Beispiele der Personengruppen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen müssen: Bauherrin und Bauherr, Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer, bauausführende Firma
    • Aufzählung ist nur beispielhaft und nicht abschließend

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Verwaltungsgebühren nach tatsächlichem Zeitaufwand

Verfahrensablauf

Sie können die weiterführende Prüfung über das Antragsformular online sowie per E-Mail oder Post bei dem Munitionsbergungsdienst M-V beantragen.

Fügen Sie die erforderlichen Anlagen hinzu. Wenn bei Ihnen bereits Luftbildauswertungen, historisch-genetische Rekonstruktionen oder sonstige Recherchen zu Kampfmittelbelastungen der beantragten Grundstücksfläche vorliegen, reichen Sie diese Unterlagen ebenfalls ein.

Der Munitionsbergungsdienst M-V prüft auf Ihrer beantragten Grundstücksfläche eine Kampfmittelbelastung durch historische und gegebenenfalls technische Erkundungen vor Ort. Sie erhalten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder die Bescheinigung über die Kampfmittelfreiheit.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer für die Bearbeitung ihres Anliegens variiert sehr stark. Derzeit dauert es zwischen 4 und 12 Monaten, bis Ihnen das Ergebnis einer weiterführenden Prüfung vorliegen kann.

Bitte beachten Sie, dass auch die Kampfmittelräumung vor Ort seine Zeit dauert. Gehen Sie ebenfalls davon aus, dass Sie in den wenigsten Fällen ein Kampfmittelräumunternehmen finden werden, welches sofort mit den Arbeiten beginnen kann.

Fristen

Die Kampfmittelfreiheitsbescheinigung ist zeitlich nicht eingeschränkt. Einschränkungen können sich in diesem Fall durch Umfang und Art der beauftragten Leistungen sowie durch die eingesetzten technischen Erkundungsverfahren oder durch neue Informationen zu Kriegseinwirkungen ergeben.

Bei verfahrensfreien Bauvorhaben und sonstigen bodeneingreifenden Maßnahmen ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung auf 3 Jahre befristet. Ansonsten ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung auf die Geltungsdauer Ihrer Baugenehmigung befristet.

Geltungsdauer: 3 Jahre

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Erfolgen Arbeiten in Tiefenlagen von bereits bestehenden Medienträgern oder innerhalb vorhandener Trassen (z.B. Straßen, Wege, Plätze), die nach 1945 entstanden sind oder nach 1945 grundhaft ausgebaut und saniert wurden, geht der Munitionsbergungsdienst davon aus, dass bei den hier durchzuführenden Tätigkeiten nicht auf Kampfmittel getroffen wird. Sie müssen in diesen Fällen aus Sicht des Munitionsbergungsdienstes keine Auskunfts- und Handlungsbedarfe einholen.

Rechtsbehelf

  • Kein Rechtsbehelf

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

20.12.2023

Zuständige Stelle

Munitionsbergungsdienst des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V)

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Landesamt für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand und Katastrophenschutz M-V - Dezernat 320 - Munitionsbergungsdienst

Graf-Yorck-Str. 6
19061

Webseite: LPBK M-V Webseite

Ansprechpartner:

Melanie Koch
Position: Fachperson für Datenschutz
Telefon: 0385 2070-0