Kaffeesteuer

Volltext

Wenn Sie als Unternehmer verbrauchspflichtige Waren herstellen, lagern oder mit diesen handeln, können dafür Verbrauchsteuern anfallen.

Hierbei handelt es sich um die folgenden Waren:

  • Kaffee

Hinweise (Besonderheiten)

Die Verbrauchsteuersätze können Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung einsehen. Als verbrauchsteuerpflichtiges Unternehmen erhalten Sie von der Zollverwaltung eine oder mehrere Verbrauchsteuernummern.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Hauptzollamt.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll

Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
01077 Dresden, Stadt

Telefon: +49 351 44834-510 (Für Privatpersonen)
Telefon: +49 351 44834-520 (Für Unternehmen)
Telefax: +49 351 44834-590

E-Mail: info.privat@zoll.de
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
Webseite: www.zoll.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten: 

Montag: 08:00 – 17:00 Uhr

Dienstag: 08:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch: 08:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr

Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr