Volltext
Wenn Sie als Unternehmer verbrauchspflichtige Waren herstellen, lagern oder mit diesen handeln, können dafür Verbrauchsteuern anfallen.
Hierbei handelt es sich um die folgenden Waren:
- Kaffee
Hinweise (Besonderheiten)
Die Verbrauchsteuersätze können Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung einsehen. Als verbrauchsteuerpflichtiges Unternehmen erhalten Sie von der Zollverwaltung eine oder mehrere Verbrauchsteuernummern.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Hauptzollamt.