Teaser
Wenn Sie die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen, müssen Sie neben der Falknerprüfung eine Jägerprüfung oder eingeschränkte Jägerprüfung zur Erlangung des Falknerjagdscheins abgelegt haben.
Volltext
Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen und Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein.
Für die erstmalige Beantragung eines Falknerjagdscheins müssen Sie eine Jägerprüfung oder die eingeschränkte Jägerprüfung und die Falknerprüfung bestanden haben.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Anmeldung zur Jägerprüfung
- Erklärung, dass der Antragstellende an der eingeschränkten Jägerprüfung teilnehmen will
- Nachweis 95 Ausbildungsstunden
Voraussetzungen
- Der Bewerber bzw. die Bewerberin muss der Anmeldung eine Erklärung beifügen, dass er bzw. sie an der eingeschränkten Jägerprüfung teilnehmen möchte.
- Nachweis, dass mindestens 95 Ausbildungsstunden bei einer durch die oberste Jagdbehörde anerkannten Jagdschule absolviert wurden.
- Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Verwaltungsgebühr: EUR 225,00
Vorkasse: ja
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur eingeschränkten Jägerprüfung zugelassen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen
Fristen
(spätestens) vor der Prüfung bei der Prüfungsbehörde.
Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: 2 Wochen
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Untere Jagdbehörde des Landkreises/der kreisfreie Stadt (nach Wohnsitz)