Hundesteuer Befreiung

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Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Volltext

Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Fachlich freigegeben durch

eGo M-V

Fachlich freigegeben am

13.05.2022

Zuständige Stelle

Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.

Spezielle Hinweise für - "Amtsfreie Gemeinde Hagenow, Stadt"

Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für:

  1. Blindenbegleithunde
  2. Hunde, die zum Schutze und zur Hilfe blinder, gehörloser, schwerhöriger oder sonstiger hilfloser Personen benötigt werden.
  3. Diensthunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden.
  4. Sanitäts- oder Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten werden.
  5. Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen o.ä. Einrichtungen untergebracht worden sind.
  6. Hunde, die zur Bewachung von Herden gehalten werden oder die von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd benötigt werden.

Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich „Voraussetzungen“ nachlesen.

Die Steuerbefreiung nach Nummern 1 – 4 und Nummer 6 ist alle 2 Jahre unter Vorlage eines gültigen ärztlichen Zeugnisses bzw. Prüfungszeugnisses neu zu beantragen.

Für Hunde, die als gefährliche Hunde im Sinne § 5 Abs.1 d zu versteuern sind, wird keine Steuerbefreiung gewährt.

Spezielle Hinweise für - "Amtsfreie Gemeinde Hagenow, Stadt"

Satzungsrecht für: Stadt Hagenow | 1.Änderung | 2.Änderung

Spezielle Hinweise für - "Amtsfreie Gemeinde Hagenow, Stadt"

Für die Befreiung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
  • notwendige Nachweise für die entsprechende Befreiung (zum Beispiel beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises)

Spezielle Hinweise für - "Amtsfreie Gemeinde Hagenow, Stadt"

Die Befreiung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

Blindenbegleithunde

  • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zum Blindenbegleithund geeignet ist und als Blindenführhund eingesetzt wird.

Hunde, die zum Schutze und zur Hilfe blinder, gehörloser, schwerhöriger oder sonstiger hilfloser Personen benötigt werden

  • Die Steuerbefreiung wird von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses des Hundehalters abhängig gemacht.

Diensthunde

  • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt wird.

Sanitäts- und Rettungshunde

  • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund in einer anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtung gehalten wird.

Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen o.ä. Einrichtungen untergebracht worden sind

  • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund vorübergehend in einem Tierschutz- oder ähnlichen Verein untergebracht und nicht auf die Straße gelassen wird.

Hunde, die zur Bewachung von Herden gehalten werden oder die von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd benötigt werden.

  • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zur Bewachung von Herden gehalten oder von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd gehalten wird.

Spezielle Hinweise für - "Amtsfreie Gemeinde Hagenow, Stadt"

Für den Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Wird dem Hund eine Befreiung gewährt, entfällt die Hundesteuer in Gänze.

Spezielle Hinweise für - "Amtsfreie Gemeinde Hagenow, Stadt"

Ist eine Befreiung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular „Hundesteuer Anmeldung“ die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Steuerbefreiung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Steuern

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 03883 623-0
Telefax: 03883 721-087

E-Mail: info@hagenow.de
Webseite: www.hagenow.de

Öffnungszeiten:

Montag

geschlossen

 

Dienstag

09.00 bis 12.00 Uhr

14.00 bis 18.00 Uhr

 

Mittwoch

09.00 bis 12.00 Uhr

 

Donnerstag

09.00 bis 12.00 Uhr

14.00 bis 16.00 Uhr

 

Freitag

09.00 bis 12.00 Uhr

 

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind individuell mit unseren Mitarbeitern vereinbar.

Ansprechpartner:

Frau Gabriele Behrens
Position: Sachbearbeiter/-in Steuern, Gebühren, Beiträge
Telefon: 03883 623-139
Raum: 307
Weitere Formulare: