Hundesteuer Abmeldung

Teaser

Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Volltext

Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

Dies gilt für folgende Fälle:

  • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
  • Sie haben Ihren Hund abgegeben
  • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
  • Ihr Hund ist entlaufen

Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
 

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Fachlich freigegeben durch

eGo M-V

Fachlich freigegeben am

13.05.2022

Spezielle Hinweise für - "Amtsfreie Gemeinde Hagenow, Stadt"

Satzungsrecht für: Stadt Hagenow | 1.Änderung | 2.Änderung

Spezielle Hinweise für - "Amtsfreie Gemeinde Hagenow, Stadt"

Für die Abmeldung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
  • tierärztliche Bescheinigung (nur bei Ableben)
  • bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise (zum Beispiel Kaufvertag, Übergabeprotokoll)

Spezielle Hinweise für - "Amtsfreie Gemeinde Hagenow, Stadt"

Sie können Ihren Hund abmelden, wenn

  • Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist,
  • Sie Ihren Hund abgegeben haben,
  • Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind,
  • Ihr Hund entlaufen ist.

Spezielle Hinweise für - "Amtsfreie Gemeinde Hagenow, Stadt"

Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben. Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.

Spezielle Hinweise für - "Amtsfreie Gemeinde Hagenow, Stadt"

Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter oder Halterin eines Hundes bei Ihrer Wohnsitzgemeinde anzeigen. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet. Falls Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift des neuen Halters oder der neuen Halterin angeben. Die ausgegebene Hundesteuermarke ist unverzüglich an Ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Steuern

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 03883 623-0
Telefax: 03883 721-087

E-Mail: info@hagenow.de
Webseite: www.hagenow.de

Öffnungszeiten:

Montag

geschlossen

 

Dienstag

09.00 bis 12.00 Uhr

14.00 bis 18.00 Uhr

 

Mittwoch

09.00 bis 12.00 Uhr

 

Donnerstag

09.00 bis 12.00 Uhr

14.00 bis 16.00 Uhr

 

Freitag

09.00 bis 12.00 Uhr

 

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind individuell mit unseren Mitarbeitern vereinbar.

Ansprechpartner:

Frau Gabriele Behrens
Position: Sachbearbeiter/-in Steuern, Gebühren, Beiträge
Telefon: 03883 623-139
Raum: 307
Weitere Formulare: