Registrierung der Fischereibetriebe in der Küsten- und Binnenfischerei
Erteilung eines Erlaubnisscheins für die Küstenfischerei
Volltext
Personen die Fische fangen wollen, um diese zu verkaufen, müssen bei der zuständigen Fischereibehörde als Fischereibetrieb registriert werden.
Für den Fischfang in den Küstengewässern ist zusätzlich eine Fischereierlaubnis mit Angaben zu den verwendeten Fanggeräten und Fischereibezirken erforderlich.
- Schriftliche Betriebskonzeption mit Angaben zu Firmenname, Betriebsinhaber, Sitz, Datum der Betriebsgründung, Erwerbsform, Betriebsform, Berufsqualifikation und Befähigungsnachweis des Kapitäns, Mitgliedschaft in einer Erzeugerorganisation und Angaben zu den Fischereifahrzeugen.
- Für die Küstenfischerei zusätzlich ein Antrag auf Erteilung einer Fangerlaubnis für die Küstengewässer (Formular)
Voraussetzungen
abgeschlossene Berufsausbildung als Fischwirt oder vergleichbare Ausbildung
Verfahrensablauf
- Antragstellung
- Prüfung des Antrages
- Erteilung des Dokuments
- Zahlung der Gebühr/Entgelt
zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V, Abteilung 7