Geburt im Ausland: Nachbeurkundung beantragen

  • Geburt im Ausland; Beurkundung
  • bei Geburt im Ausland nachträgliche Beurkundung im Geburtenregister möglich
  • nachträgliche Beurkundung nicht verpflichtend: Geburtsurkunden aus dem Ausland werden häufig, insbesondere aus EU-Staaten, anerkannt
  • nachträgliche Beurkundung notwendig für Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde
  • Antrag möglich für Person selbst oder für nahe Familienmitglieder in auf oder absteigender Abstammungslinie
  • alle Dokumente müssen im Original oder beglaubigt vorliegen
  • zuständig: Standesamt am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der im Ausland geborenen oder der antragsberechtigten Person

Sie selbst, Ihr Kind oder ein anderes nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.

Volltext

Wurden Sie oder ein nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.

Sie beantragen die Beurkundung bei dem Standesamt, das für Ihren deutschen Wohnort oder den deutschen Wohnort der antragsberechtigten Person zuständig ist. Wenn sich weder ein aktueller noch ehemaliger deutscher Wohnort ermitteln lässt, können Sie die Beurkundung bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder im Standesamt Berlin I beantragen.

Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Geburt nachträglich beurkunden zu lassen. Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland häufig anerkannt, soweit ihre Echtheit außer Frage steht.

Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Damit müssen Sie die ausländische Urkunde bei zukünftigen Anliegen nicht mehr übersetzen und beglaubigen lassen.

  • Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister
  • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
  • Ehe- und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
  • gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall

Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, sind staatenlos oder eine anerkanntermaßen geflüchtete Person, deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
  • Sie beantragen die Beurkundung für
    • sich selbst,
    • Ihr Kind,
    • ein Elternteil oder
    • Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartner.

zuständige Stelle

  • Registry office at the German place of residence or domicile of the person born abroad or the person entitled to file an application
  • Urząd stanu cywilnego w niemieckim miejscu zamieszkania lub pobytu osoby urodzonej za granicą lub osoby uprawnionej do złożenia wniosku
  • Standesamt am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der im Ausland geborenen oder der antragsberechtigten Person

Ansprechpunkt

  • Standesamt am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der im Ausland geborenen oder der antragsberechtigten Person
  • Urząd stanu cywilnego w niemieckim miejscu zamieszkania lub pobytu osoby urodzonej za granicą lub osoby uprawnionej do złożenia wniosku
  • Registry office at the German place of residence or domicile of the person born abroad or the person entitled to file an application