Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Geburt anzeigen- Jede Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
- Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen.
- Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist, anzuzeigen.
Have you had a child outside of a hospital or other obstetric facility (home birth)? Then you must report the birth to the relevant registry office.
Urodziłaś dziecko poza szpitalem lub inną placówką położniczą (poród domowy)? W takim przypadku musisz zgłosić poród w odpowiednim urzędzie stanu cywilnego.
Sie haben ein Kind außerhalb eines Krankenhauses oder einer sonstigen Geburtshilfeeinrichtung bekommen (Hausgeburt)? Dann müssen Sie die Geburt bei dem zuständigen Standesamt anzeigen.
Volltext
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen.
Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist, anzuzeigen.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
-
bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
-
bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
-
falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
- Geburtsurkunde des Vaters
- gegebenenfalls die Sorgeerklärung
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.
Voraussetzungen
Die Geburt Ihres Kindes können Sie als sorgeberechtigtes Elternteil anzeigen. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, kann die Geburt auch von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist, angezeigt werden.
As the parent with custody, you can report the birth of your child. If the parents are unable to report the birth, the birth can also be reported by another person who was present at the birth or is aware of the birth from their own knowledge.
Narodziny dziecka można zgłosić jako rodzic sprawujący nad nim opiekę. Jeśli rodzice nie są w stanie zgłosić narodzin, narodziny może również zgłosić inna osoba, która była obecna przy narodzinach lub wie o narodzinach z własnej wiedzy.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister können Geburtsurkunden ausgestellt werden.
zuständige Stelle
Das Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.