Freiverkaufszertifikat von Medizinprodukten für Exportzwecke beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Freiverkaufszertifikate für Medizinprodukte beantragen

Volltext

Auf Antrag eines Herstellers oder Bevollmächtigten stellt die zuständige Behörde für die Ausfuhr eine Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit des Medizinproduktes in Deutschland aus.

Eine Bescheinigung der Verkehrsfähigkeit eines Medizinproduktes zum Export in Nicht-EU-Staaten wird auf Antrag durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erteilt.

Verfahrensablauf

Der formlose Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ist bitte vorzugsweise elektronisch per E-Mail einzureichen: Verkehrsfaehigkeitsbescheinigung.S34-MPG@lagus.mv-regierung.de
Mit dem Antrag ist eine Produktliste in deutscher und englischer Sprache einzureichen. Bei Verwendung einer eigenen Produktliste ist auf Vollständigkeit der Produktangaben entsprechend der Mustervorlage zu achten.

zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Abteilung LAGuS 5 - Arbeitsschutz

Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: +49 385 588-59005

Webseite: LAGuS - Abteilung Arbeitsschutz - Standorte und Kontakt