Finanzielle Hilfen für Eltern und für Träger von Tageseinrichtungen

Volltext

Eltern, denen eine Kostenbeteiligung für die Kindertagesförderung nicht oder nur anteilig zuzumuten ist, können sich an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) wenden.

Je nach Einzelfall kann der Elternbeitrag einschließlich der Verpflegungskosten auf Antrag ganz oder teilweise vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

Darüber hinaus werden Eltern anteilig von den Elternbeiträgen durch das Land entlastet und das Land hat ab dem 01.01.2019 die Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder eingeführt.

Finanzielle Hilfen für Träger von Tageseinrichtungen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich gemäß dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) an den allgemeinen Kosten der Kindertagesförderung. Dazu gewährt es den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe eine Zuweisung.

Die Landkreise und kreisfreien Städte leiten als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die ihnen gewährten Landesmittel an die Träger der Kindertageseinrichtungen weiter. Darüber hinaus gewähren die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Gemeinden aus eigenen Mitteln einen dem Gesetz entsprechenden Betrag.

Verfahrensablauf

Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) schließen mit dem Träger der Kindertageseinrichtung - im Einvernehmen mit der zuständigen Gemeinde Vereinbarungen nach §§ 78b bis e SGB VIII oder vergleichbare Vereinbarungen ab. Darin wird festgelegt, welche Leistung und Qualität die Einrichtung erbringen sowie die differenzierten Entgelte für die Leistungsangebote und betriebsnotwendige Investitionen der jeweiligen Kindertageseinrichtung.

Vertretende des Elternrates können an den Verhandlungen über die Leistung, das Entgelt und die Qualitätsentwicklung beratend teilnehmen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

07.02.2019

Zuständige Stelle

Ihr zuständiges Jugendamt

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Kindertagesförderung

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19370

Telefon: 03871 722-5102 (Herr Meier (FGL / stellv. FDL))

E-Mail: robert.meier@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr

Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Inika Schade
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5112
Raum: C214 (LWL)
Frau Sabine Drescher
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5103
Raum: 428 (PCH)
Frau Sandy Hufnagel
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5124
Raum: C 214 (LWL)
Frau Daniela Kopischke
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5192
Raum: C222 (LWL)
Frau Jana Hahn
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5259
Raum: C228 (LWL)
Frau Sylvia Golein
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5114
Raum: 429 (PCH)
Frau Cornelia Harm
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5115
Raum: 429 (PCH)
Frau Evi Hackelberg
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5255
Raum: 428 (PCH)
Frau Bärbel Jaap
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5258
Raum: C229 (LWL)
Frau Anja Westphal
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5119
Raum: C220 (LWL)
Frau Yvonne Schult
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5109
Raum: A228 (LWL)
Frau Simone Schumann
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5120
Raum: C230 (LWL)
Frau Annika Bordihn
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5121
Raum: C230 (LWL)
Frau Doreen Köster
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5122
Frau Corinna Friedrich-Leuschner
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5123
Raum: C224 (LWL)
Frau Ina Klüßendorf
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5126
Raum: C227 (LWL)
Frau Jennifer Hoffmann
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5127
Raum: C227 (LWL)