In den sogenannten Fernwärmeversorgungsgebieten Ihrer Kommune gilt ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernwärme. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang beantragen
Volltext
In der jeweiligen Fernwärmesatzung wird der Anschluss- und Benutzungszwang geregelt.
Rechtsbehelf
Widerspruch
zuständige Stelle
Gemeinde