Fahrerlaubnis: Erweiterung um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen

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Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.

Volltext

Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

Ausnahmen bestehen für:

  • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
  • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
    Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.

Voraussetzungen

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

14.09.2020

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Ludwigslust-Parchim"

Erweiterung mit Probe 
Umschreibung Dienstfahrerlaubnis (erstmals mit Probe)
 z.B. Bundeswehr, Polizei

Geb.-Nr.

126.1    Meldung an das ZFER mit Probe

145       Auskunft aus dem VZR

201       Prüfung eines Antrags

202.1    Ersterteilung einer FE
            VNF/Direktversand

1,80 EUR

3,30 EUR

5,10 EUR

34,50 EUR
5,00 EUR

Gesamt

49,70 EUR


Erweiterung/ohne Probe
Umschreibung Dienstfahrerlaubnis
Klasse T/AM

Geb.-Nr.

126.2 Meldung an das ZFER ohne Probe

145    Auskunft aus dem VZR

201    Prüfung eines Antrages

202.1 Ersterteilung einer FE

          VNF/Direktversand

1,00 EUR

3,30 EUR

5,10 EUR

34,50 EUR

  5,00 EUR

Gesamt

48,90 EUR


Weitere mögliche Kosten: Porto für Expressbestellung: 10,50EUR
 

Erweiterung um die Schlüsselzahl 96

Geb.-Nr.

126.2 Meldung an das ZFER ohne Probe

216    Eintragung der Schlüsselzahl B96

202.7 Ausfertigung eines Führerscheines

          VNF/Direktversand

1,00 EUR

28,60 EUR

9,00 EUR

5,00 EUR

Gesamt

43,60 EUR

Erweiterung um die Schlüsselzahl 196

Geb.-Nr.

126.2 Meldung an das ZFER ohne Probe

216    Eintragung der Schlüsselzahl B196

202.7 Ausfertigung eines Führerscheines

          VNF/Direktversand

1,00 EUR

28,60 EUR

9,00 EUR

5,00 EUR

Gesamt

43,60 EUR

Erweiterung um die Schlüsselzahl 197

Geb.-Nr.

126.2 Meldung an das ZFER ohne Probe

216    Eintragung der Schlüsselzahl B197

202.7 Ausfertigung eines Führerscheines

          VNF/Direktversand

1,00 EUR

28,60 EUR

9,00 EUR

5,00 EUR

Gesamt

43,60 EUR

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Ludwigslust-Parchim"

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Hagenow

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 115 (Behördenrufnummer)

E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 8 - 13 Uhr

Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 8 - 13 Uhr

Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr

Freitag: 8 - 13 Uhr

Ansprechpartner:

Behördenrufnummer 115

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Ludwigslust

Garnisonsstr. 1
19288 Ludwigslust, Stadt

Telefon: 115 (Behördenrufnummer)

E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 8 - 13 Uhr

Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 8 - 13 Uhr

Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr

Freitag: 8 - 13 Uhr

Ansprechpartner:

Behördenrufnummer 115
Telefon: 03871 115
Telefon: 115

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro mit Zulassung Parchim

Putlitzer Straße 25
19370

Telefon: 115 (Behördenrufnummer)

E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 8 - 13 Uhr

Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 8 - 13 Uhr

Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr

Freitag: 8 - 13 Uhr

Ansprechpartner:

Behördenrufnummer 115

Detailansicht »

Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde

Putlitzer Straße 25
19370 Heinrich-Hertz-Ring 2
19061
19092

Telefon: 115 (Behördenrufnummer)

E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 8 - 13 Uhr

Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 8 - 13 Uhr

Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr

Freitag: 8 - 13 Uhr

Ansprechpartner:

Behördenrufnummer 115
Telefon: 115
Telefon: 03871 115
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz