- Binnenfischereistatistik M-V
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Angelgewässer
- Meldung der jährlichen Ausgabe von Angelerlaubnissen
- Meldung zu Schäden
- Zuständige Behörde: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres bis zum 31. Januar eine Meldung zu den Ergebnissen der Bewirtschaftung der Gewässer an die obere Fischereibehörde geben (Binnenfischereistatistik).
Volltext
Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres bis zum 31. Januar eine zusammengefasste Meldung zu den jährlichen Ergebnissen der fischereilichen Tätigkeit an die obere Fischereibehörde geben (Fischereistatistik).
Die betrifft:
- ausgegebene Angelerlaubnisse
- Schäden.
Voraussetzungen
Sie müssen Pächter oder Eigentümer von Binnengewässern oder Fischereirechten in Mecklenburg-Vorpommern sein.
Verfahrensablauf
Sie melden für Ihre Pachtgewässer Angaben zur jährlichen Ausgabe von Angelerlaubnissen sowie aufgetretenen Schäden.
zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern