Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten anmelden

Volltext

Tote Tiere (Haus-, Heim-, Zoo-, Zirkus- und unter besonderen Umständen auch Wildtiere) und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie zum Beispiel Schlachtabfälle, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Tierkörperteile ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung und der öffentlichen Gesundheitsvorsorge und wird in Mecklenburg-Vorpommern von der SecAnim GmbH durchgeführt.

Einzelne Tierkörper von Heimtieren (Hunde, Katzen, Vögel etc.) unterliegen nicht der Pflicht zur Entsorgung im Verarbeitungsbetrieb der SecAnim GmbH, wenn sie

  1. auf hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder Anlagen (z. B. Tierfriedhof) vergraben oder
  2. auf eigenem Gelände, nicht jedoch in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze vergraben werden, oder
  3. durch Verbrennen in einer zugelassenen Anlage

beseitigt werden.

Beim Vergraben ist zu beachten, dass die Tierkörper mit einer mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht bedeckt sind. Auch für Equiden, die in einer zugelassen Verbrennungsanlage verbrannt werden, sind Ausnahmen möglich, wenn eine Genehmigung durch das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erteilt wird.

Bei verendeten Rindern ist der Rinderpass, bei verendeten Equiden ist der Equidenpass beizufügen. Ansonsten sind keine Unterlagen vorzulegen.

Verfahrensablauf

Der Besitzer, bei dem die Tierkörper oder zu beseitigenden tierischen Nebenprodukte anfallen, hat die SecAnim GmbH unverzüglich zu informieren. Die SecAnim GmbH kommt mit einem Spezialfahrzeug und holt die gefallenen Tiere oder tierischen Nebenprodukte ab.

Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Equiden obliegt dem örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

zuständige Stelle

SecAnim GmbH, Niederlassung Malchin
An der Landwehr, 17139 Malchin
Tel.: 03994 2096 30

Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Equiden obliegt dem örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Ansprechpunkt

SecAnim GmbH, Niederlassung Malchin
An der Landwehr, 17139 Malchin
Tel.: 03994 2096 30

Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Equiden obliegt dem örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19370 Parchim, Stadt

Telefon: 03871 722-3900 (Herr Dr. Henschel (FDL))
Telefon: 03871 722-3901 (Frau Dinter (Dezentraler Service))
Telefon: 03871 722-3929 (Frau Jahns (Dezentraler Service / SB Tierseuchen))
Telefon: 03871 722-3932 (Frau Hahn (Dezentraler Service / Qualitätsmanagement))

E-Mail: veterinaeramt@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

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SecAnim GmbH, Niederlassung Malchin

An der Landwehr
17139 Malchin

Telefon: 03994 209630