Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr beantragen

Wenn Ihrer Gesch ä ftsaus ü bung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Stra ß enverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, k ö nnen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Volltext

Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen:

  • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
  • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
  • von den Regelungen zum Halten und Parken,
  • von den Vorschriften über das Abschleppen von Fahrzeugen,
  • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
  • von dem Verbot der unzulässigen Mitnahme von Personen,
  • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
  • vom Verbot, Tiere von Kraftfahrzeugen und andere Tiere als Hunde von Fahrrädern aus zu führen,
  • vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot,
  • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
  • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
  • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
  • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
  • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

  • Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Fahrzeugscheines

Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

Hinweise (Besonderheiten)

Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter geb ü hrender Ber ü cksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.

zuständige Stelle

Landräte, Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als zuständige Straßenverkehrsbehörde

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Straßenverkehr

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19092 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: 03871 722-3310 (Frau Sternberg (FGL))

E-Mail: johanna.sternberg@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr