Ausbildungsgeld beantragen

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Als Mensch mit Behinderungen können Sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes Ausbildungsgeld erhalten, wenn Sie an bestimmten Bildungsmaßnahmen teilnehmen.

Volltext

Wenn Sie eine Behinderung haben und an bestimmten Bildungsmaßnahmen teilnehmen, können Sie bei der Agentur für Arbeit finanzielle Unterstützung beantragen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Die Höhe des Ausbildungsgeldes hängt davon ab, wie hoch der Bedarfssatz des Ausbildungsgeldes ist und wie hoch Ihr Einkommen, das Ihrer Eltern sowie das Ihres Ehegatten oder Ihres eingetragenen Lebenspartners ist. Das Einkommen spielt nur während der beruflichen Ausbildung eine Rolle.

Es werden Ihnen keine persönlichen Ausgaben erstattet, wie beispielsweise für Miete, Kleidung oder Lebensmittel. Das Ausbildungsgeld richtet sich am allgemeinen Bedarf aus und ist pauschalisiert.

Die Höhe des Ausbildungsgeldes richtet sich nach

  • der Maßnahme, an der Sie teilnehmen und
  • der Art der Unterbringung, also wo Sie während der Maßnahme untergebracht sind. Das kann zum Beispiel bei Ihren Eltern, im eigenen Haushalt, bei dem oder der Ausbildenden oder in einem Wohnheim, in einem Internat oder in einer besonderen Einrichtung für Menschen mit Behinderungen sein.

Sie erhalten das Ausbildungsgeld bei einer beruflichen Ausbildung üblicherweise für einen Bewilligungszeitraum von 18 Monaten. Je nach Ausbildungsmaßnahme kann Ihr Ausbildungsgeld auch für einen kürzeren Zeitraum bewilligt oder nach den 18 Monaten verlängert werden.

Ausbildungsgeld erhalten Sie auch für Ferienzeiten, wenn diese innerhalb der Maßnahme liegen und die Agentur für Arbeit diese als Maßnahmenteil anerkannt hat.

Unterbrechen Sie die Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen, erhalten Sie das Ausbildungsgeld weiter bis zum Ende des dritten vollen Kalendermonats, der auf den Eintritt der Krankheit folgt, maximal aber bis zum planmäßigen Ende Ihrer Maßnahme. Der Tag der Erkrankung zählt zu dieser Dreimonatsfrist.

Für Fehlzeiten aus anderen als gesundheitlichen Gründen haben Sie nur Anspruch auf Ausbildungsgeld, wenn die Agentur für Arbeit einen wichtigen Grund für die Unterbrechung der Teilnahme anerkennt. Als wichtige Gründe gelten beispielsweise:

  • Eheschließung
  • Geburt eines Kindes
  • Wohnungswechsel
  • Wahrnehmung eines Gerichtstermins

Das Ausbildungsgeld wird monatlich nachträglich gezahlt. Haben Sie nicht für den vollen Monat Anspruch auf Ausbildungsgeld, erhalten Sie für jeden Kalendertag ein Dreißigstel des Monatsbetrages.

Das Ausbildungsgeld wird Ihnen als Zuschuss gezahlt, Sie müssen es nicht zurückzahlen.

Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Behinderung. 
  • Es ist grundsätzlich Ihre erste berufliche Ausbildung. 
  • Sie nehmen an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich einer Grundausbildung teil oder
  • Sie nehmen an einer individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen der unterstützten Beschäftigung teil oder
  • Sie befinden sich im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter. 
  • Sie haben keinen Anspruch auf Übergangsgeld. 

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine

Verfahrensablauf

Das Ausbildungsgeld müssen Sie schriftlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit einen Beratungstermin.
  • Bei der Beratung werden die unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen und Voraussetzungen geklärt, die die Höhe des Ausbildungsgeldes beeinflussen.
  • Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare und Nachweise, die Sie ausfüllen und einreichen müssen. Sie können auch online die Unterlagen ausfüllen und erforderliche Nachweise hochladen.
  • Sie bekommen dann einen Bescheid.

Verlängerung:

  • Wenn Ihre Ausbildungsmaßnahme länger als 18 Monate dauert, erhalten Sie von der Agentur für Arbeit automatisch rechtzeitig einen Fragebogen. Füllen Sie diesen aus und geben Sie den Fragebogen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Agentur für Arbeit wieder ab, damit Sie Ihr Ausbildungsgeld weiterhin erhalten. Auch diesen Fragebogen können Sie online ausfüllen.

Bearbeitungsdauer

Bei Abgabe vor Beginn der Ausbildung oder Maßnahme: rund 1 Monat nach Beginn der Ausbildung oder Maßnahme. Bei Abgabe des Fragebogens nach Beginn der Ausbildung oder Maßnahme: rund 1 Monat

Bearbeitungsdauer: 1 Monat

Fristen

Das Ausbildungsgeld muss beantragt werden, bevor die Ausbildung oder die  Maßnahme beginnt.

Hinweis: Wenn Sie den Antrag stellen, nachdem Ihre Ausbildung oder Maßnahme begonnen hat, wird das Ausbildungsgeld erst ab Beginn des Monats gezahlt, in dem Sie den Antrag gestellt haben.

Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Rechtsbehelf

Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

09.09.2022

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.

Ansprechpunkt

Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.

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