Architektenliste - Löschung

Die Löschung der Eintragung bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern führt zum Verlust der Bauvorlageberechtigung und dem Recht zum Führen der Berufsbezeichnung.

Volltext

Die Löschung der Eintragung aus der jeweiligen Liste der Architekten führt zum Verlust der Bauvorlageberechtigung und dem Recht zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in, Innenarchitekt/in oder Stadtplaner/in.

Verfahrensablauf

  • Die Löschung aus der Architekten- bzw. Stadtplanerliste erfolgt auf Antrag.
  • Der Antrag ist formlos zu stellen.
  • Das Datum des Eingangs des Antrages bei der Architektenkammer ist gleichzeitig das Löschungsdatum.
  • Nach Eingang des Löschungsantrages erhält das betreffende Mitglied ein Schreiben der Architektenkammer, in dem über die Folgen der Löschung aufgeklärt wird.
  • Bleibt das Mitglied ausdrücklich bei seinem Antrag oder äußert sich nicht, wird nach 14 Tagen gelöscht zu dem Datum des Eingangs des Löschantrages.
  • Der Antragsteller/die Antragstellerin erhält einen Bescheid über die Löschung.

Formulare

formloser Antrag

zuständige Stelle

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern, Alexandrinenstraße 32, 19055 Schwerin