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Förderung junger Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind.
Volltext
Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Gebühren an.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte