- Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen mit Unterstützungsbedarf
Förderung junger Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind.
Volltext
Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe.
zuständige Stelle
Die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte