Gleichstellungsbeauftragte
Rechtsgrundlagen für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten
- Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2
- Kommunalverfassung Artikel 41
- Hauptsatzung der Stadt Hagenow und deren Ortsteile § 10
- Aufgabengliederungsplan
Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten und damit auch Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger
- Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung
- Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf, in Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Erwerbstätigkeit, die berufliche Wiedereingliederung und die Arbeitsmarktproblematik
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen in besonderen Lebenslagen
- Projektvorstellung und Vereinsberatung
- Beratung bei Existenzgründung
- Abbau von Rollenklischees und gleichstellungspolitische Informationen für die Öffentlichkeit
Netzwerke
- Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros (BAG)
- Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Land
- Landesfrauenbeirat M/V
Regionale Vernetzung
- staatliche Fachämter
- frauenspezifische Einrichtungen und Fachstellen
- Vereine und Verbände der Stadt Hagenow
- Städtische Betriebe
- Bildungsträger
- Seniorenbeirat, Jugendbeirat der Stadt Hagenow