Veröffentlichung der Stadt Hagenow

Nachricht vom

Veröffentlichung aufkommensneutraler Hebesätze zur Grundsteuer A und B ab 01.01.2025 

Nach dem Gesetz zur Übertragung der Zuständigkeiten der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer und zur Ermittlung aufkommensneutraler Hebesätze (GemGrStZustÜHebG M-V) vom 18.Dezember 1995 § 3 müssen die Gemeinden den aufkommensneutralen Hebesatz und bei Abweichung des von der Gemeinde bestimmten Hebesatzes von dem aufkommensneutralen Hebesatz in geeigneter Art und Weise veröffentlichen. 

Die Stadt Hagenow veröffentlicht deshalb die folgenden aufkommensneutralen Hebesätze:

Grundsteuer A (Betriebe der Land- u. Forstwirtschaft)

Grundsteueraufkommen gem. Haushaltsplan 2024 (310%)                           36.000 €

Ermittelter aufkommensneutraler Hebesatz 2025                                              269 %   

Der von der Stadtverwaltung beschlossene Hebesatz beträgt                           310 %.

Der beschlossene Hebesatz weicht vom aufkommensneutralen Hebesatz um 41 Prozentpunkte ab.       

                                          

Grundsteuer B (Grundstücke)

Grundsteueraufkommen gem. Haushaltsplan 2024 (380%)                  1.335.000,00 €

Aufkommensneutraler Hebesatz     2025                                                           520 %

Der von der Stadtverwaltung beschlossene Hebesatz beträgt                           438 %

Der beschlossene Hebesatz erreicht den aufkommensneutralen Hebesatz damit nicht. Die negative Auswirkung beträgt 82 Prozentpunkte.

Die Ermittlung des aufkommensneutralen Hebesatzes ergibt sich aus der Berechnung des Quotienten aus dem Gesamtaufkommen lt. Haushaltsplan 2024 und der Summe der Grundsteuermessbeträge 2025. Für die Summe der Grundsteuermessbeträge 2025 wurde die Datenlage vom 09.12.2024 verwendet.

Begründung der Abweichung Hebesatz Grundsteuer A (forst- u. landwirtschaftliche Flächen auf 310 %

Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 30.01.2025 wurde entschieden, dass der bisherige Hebesatz der Grundsteuer A in Höhe von 310 % beibehalten wird.

Durch die Grundsteuerreform ändert sich die Art der Besteuerung von der Nutzer-auf die Eigentümerbesteuerung. Dies bedeutet, dass nicht mehr der Nutzer der land- u. forstwirtschaftlichen Flächen die Grundsteuer A tragen, sondern die Eigentümer. Im Zuge dessen wird die Grundsteuerlast auf deutlich mehr Personen verteilt, als es nach der alten Besteuerungsart der Fall war. Da die Festsetzung für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen noch nicht abschließend vom Finanzamt Hagenow erfolgt ist, empfiehlt es sich daher zum jetzigen Zeitpunkt den Hebesatz von 310 % stabil zu halten und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine Anpassung vorzunehmen. 

Begründung der Abweichung Hebesatz Grundsteuer B (Grundstücke)

auf 438 % 

Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 30.01.2025 wurde entschieden, dass der Hebesatz der Grundsteuer B nicht aufkommensneutral angepasst wird. 

Der beschlossene Hebesatz in Höhe von 438 % entspricht dem derzeitigen Novellierungshebesatz des Landes.

 

Hagenow, den 01.03.2025

gez.Thomas Möller 

Bürgermeister