Die Stadt Hagenow versendet die neuen Abgabenbescheide zur Grundsteuer 2025 ab Mitte März. Gegen den Abgabenbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden. Ihre Gemeinde ist an die Grundlagenbescheide des Finanzamtes gebunden- auch dann, wenn Einspruch gegen den Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt eingelegt wurde. Bei erfolgreichem Einspruch gegen die Grundlagenbescheide wird in der Folge der Abgabenbescheid durch die Gemeinde von Amts wegen geändert.
Neben der Grundsteuer werden auf dem Abgabenbescheid auch die Gebühren für die Straßenreinigung und Kleineinleiter festgesetzt.
Bitte beachten Sie: Weder der Einspruch beim Finanzamt noch der Einspruch bei der Gemeinde entbinden Sie von der Zahlungspflicht.
Keine neuen Bescheide ergehen für die Hundesteuer und Gebühren des Wasser- u. Bodenverbandes. Die Abgabepflichtigen werden gebeten, dafür die in ihrem letzten Abgabenbescheid festgesetzten Beträge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen (s. Folgejahre) zu entrichten. Sind Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2025 bereits ergangen, gelten die in diesem Bescheid festgesetzten Beträge und Fälligkeitstermine. Soweit Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Abgabenpflicht eintreten, ergeht ein neuer schriftlicher Bescheid
Sollten Sie Fragen zu den angegebenen Steuern und Gebühren haben, steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Behrens Tel.: 03883/623-139 gern zur Verfügung.
Stadt Hagenow, FB I, Finanzverwaltung, Allgem. Verwaltung, Bürgerservice
Hagenow, den 01.März 2025
gez. Thomas Möller
Bürgermeister
Infoblatt des Finanzministeriums MV - Neue Grundsteuer ab dem 01. Januar 2025