Richtig wichtig! – Betreuungsverein berät
Hilfe bei Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Wer handelt für mich, wenn ich nicht kann? Wer entscheidet in meinem Interesse? Bestimmen Sie rechtzeitig, wer in Ihrem Sinne über medizinische Maßnahmen, Vermögen, Wohnung und Rechtsangelegenheiten entscheidet. Es ist keine Frage des Alters. Es kann jeden treffen. Ab dem 18. Lebensjahr ist es sinnvoll eine Person des Vertrauens zu bevollmächtigen. So vermeiden Sie im Ernstfall eine gerichtlich bestellte Betreuung.
Der Betreuungsverein Südwest Mecklenburg e.V. berät bei Fragen zur Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Kommen Sie in unsere Sprechstunde oder verabreden Sie einen individuellen Beratungs-Termin.
Ort: Möllner Straße 27 in 19230 Hagenow
Sprechstunde: Montag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr
Terminabsprachen
Frau Hamm 03883 6673974; sh@betreuungsverein-swm.de
Frau Lübbe 03883 6673976; cl@betreuungsverein-swm.de
