Betreuungsverein Südwest Mecklenburg e. V. berät

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Wer handelt für mich, wenn ich nicht kann? Wer entscheidet in meinem Interesse? Bestimmen Sie rechtzeitig, wer in Ihrem Sinne über medizinische Maßnahmen, Vermögen, Wohnung und Rechtsangelegenheiten entscheidet. Es ist keine Frage des Alters. Es kann jeden treffen. Ab dem 18. Lebensjahr ist es sinnvoll eine Person des Vertrauens zu bevollmächtigen. So vermeiden Sie im Ernstfall eine gerichtlich bestellte Betreuung.

Der Betreuungsverein Südwest Mecklenburg e.V. berät bei Fragen zur Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Kommen Sie in unsere Sprechstunde oder verabreden Sie einen Termin.

Montag, Dienstag und Donnerstag von 9-12 Uhr und 14-16 Uhr finden Sie uns in der Möllner Straße 27 in Hagenow. Terminabsprachen unter 03883 6673974 oder 6673976