des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
- Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde –
vom 8. Februar 2022 - Az.: VIII-667-00000-2020/003-006
Planfeststellungsverfahren gemäß § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) i.V.m. §72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG M-V) für das Vorhaben 110-kV-Ersatzneubau Görries – Hagenow Schaltanlage 2. Abschnitt Bakendorf – Hagenow Schaltanlage
Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit als Planfeststellungsbehörde hat mit Beschluss vom 8. Februar 2022, Az.: VIII-667-00000-2020/003-006, den Plan für das obige Vorhaben festgestellt.
Im Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden. Der Vorhabenträgerin wurden Auflagen und Nebenbestimmungen erteilt.
Die nach § 43c Nummer 2 und 3 EnWG i.V.m. § 74 Absatz 4 VwVfG M-V erforderliche Einsichtnahme in den Beschluss und den festgestellten Plan wird nach den Vorgaben des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid 19-Pandemie - Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durchgeführt. Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 PlanSiG wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Planfeststellungsbehörde stellt den Inhalt der Bekanntmachung, den Planfeststellungsbeschluss, sowie die festgestellten Planunterlagen zu diesem Vorhaben auf der Internetseite;
http://em.regierung-mv.de/Görries-Hagenow
zur allgemeinen Einsichtnahme in der Zeit vom 28. März 2022 bis einschließlich 11. April 2022 bereit.
Maßgeblich ist der Inhalt der dort veröffentlichten Unterlagen (§2 Absatz 1 und 2 PlanSiG i.V.m. § 27a Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 VwVfG M-V).
Als zusätzliches Informationsangebot zur Veröffentlichung im Internet liegen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses, einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung, sowie die Planunterlagen zur allgemeinen Einsichtnahme während des oben genannten Zeitraumes in der
Stadtverwaltung Hagenow
Ansprechpartnerin: Frau Hoffmann
Telefon: 03883 / 623 106
Adresse: Lange Straße 28-32, 19230 Hagenow
Ort: Rathaus Nebengebäude
Zimmer: N021
aus.
Aus Gründen des Infektionsschutzes ist die Einsichtnahme in der Amtsverwaltung nur nach Terminvereinbarung und bei Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes möglich.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Absatz 4 Satz 3 VwVfG M-V).