Amtliche Bekanntmachung der Stadt Hagenow

Nachricht vom

Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow hat für die Bürgermeisterwahl (m/w/d) als Wahltag den 08.05.2022festgelegt. Eine mögliche Stichwahl soll am 22.05.2022 stattfinden.


Wahlbekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

für die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) am 08. Mai 2022

 

Gemäß § 14 LKWG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 2010 (GVOBl.
M-V S. 690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2021 (GVOBl. M-V S. 68) fordere ich hiermit die nach § 15 Abs. 1 LKWG vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber (m/w/d) zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) der Stadt Hagenow auf.

Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die von der Stadt Hagenow, Gemeindewahlbehörde, Lange Straße 28-32, 19230 Hagenow kostenlos ausgegeben werden. Auf die Einhaltung der Vorschriften zum Inhalt und zur Form der Wahlvorschläge sowie die Regelungen zu den persönlichen Voraussetzungen der Kandidaten (m/w/d) (§§ 15, 16, 62 und 66 LKWG M-V) wird hingewiesen.

Die Amtszeit des Bürgermeisters (m/w/d) beträgt gemäß § 7 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Hagenow vom 21. Januar 2020 sieben Jahre.

Bei der Einreichung von Wahlvorschlägen ist Folgendes zu beachten.

I. Wahlgebiet
Jeder zur Direktwahl des Bürgermeisters (m/w/d) eingereichte Wahlvorschlag gilt für das gesamte Wahlgebiet der Stadt Hagenow.

II.Wahlvorschlagsrecht
Wahlvorschläge können einreichen:

  1. Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (Partei),
  2. Wahlberechtigte, die sich zu einer Gruppe zusammenschließen (Wählergruppe) oder
  3. einzelne Personen, die sich selbst als Bewerber (m/w/d)

vorschlagen (Einzelbewerbung).

 

Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist gemäß § 62 Abs. 2 LKWG M-V zulässig

III.Wählbarkeitsvoraussetzungen
Für die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) sind die persönlichen Wählbarkeitsvoraussetzungen gemäß § 66 LKWG M-V zu beachten.
Wählbar sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie alle Unionsbürger, die am Wahltag

  • von der Wählbarkeit nach § 6 Abs. 2 LKWG M-V nicht ausgeschlossen sind und
  • das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben.

Die übrigen Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten (m/w/d) auf Zeit nach dem Landesbeamtengesetz (LBG M-V) müssen erfüllt sein, insbesondere die persönliche und gesund-heitliche Eignung (§ 6 i. V. m. § 12 LBG M-V und § 7 Beamtenstatusgesetz M-V). Die Bewerber (m/w/d) haben die Gewähr dafür zu bieten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.

Bewerber (m/w/d), die am 15. Januar 1990 das 18. Lebensjahr bereits vollendet hatten, haben schriftlich zu erklären, ob sie eine Tätigkeit für die Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik ausgeübt haben. Es steht ihnen frei, eine Begründung dazu abzugeben.

IV. Einreichungsfrist und Einreichungsstelle
Die Wahlvorschläge sind spätestens am 75. Tag vor der Wahl, d. h. bis zum 22. Februar 2022, 16:00 Uhr schriftlich und vollständig bei der Stadt Hagenow, Gemeindewahlleiter, Lange Straße 28-32, 19230 Hagenow einzureichen.

Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig wie möglich vor diesem Termin einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Zulassung beeinträchtigen könnten, noch rechtzeitig behoben werden können.

V. Inhalt und Form von Wahlvorschlägen
Beim Aufstellen der Wahlvorschläge sind die Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschläge gemäß § 62 LKWG M-V i. V. m. § 16 LKWG M-V und § 24 LKWO M-V zu beachten.

Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen eingereicht werden (Formblätter 5.1.1. bis 5.2. der Anlage 5 LKWO M-V).

Es können auch mehrere Parteien und/oder Wählergruppen einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen. Jede Partei oder Wählergruppe darf sich nur an einem gemeinsamen Wahlvorschlag beteiligen.

Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Person enthalten.

Für die Aufstellung eines Bewerbers (m/w/d) einer Partei oder Wählergruppe gilt  § 15 Abs. 4 LKWG M-V.

Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen müssen den Namen der einreichenden Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese enthalten.

Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers (m/w/d) trägt die Bezeichnung „Einzelbewerber“ und als Zusatz den Namen.

Personen, die sich auf dem Wahlvorschlag einer Partei bewerben, müssen Mitglieder dieser Partei oder parteilos sein. Handelt es sich um einen gemeinsamen Wahlvorschlag, dann muss die der Kandidat (m/w/d) Mitglied einer dieser Parteien oder parteilos sein.

Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss von den für das Wahlgebiet nach ihrer Satzung zuständigen Vertretungsberechtigten, der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers (m/w/d) muss von ihm selbst persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

In jedem Wahlvorschlag sind zwei Vertrauenspersonen zu bezeichnen. Ein Einzelbewerber (m/w/d) nimmt die Funktion der Vertrauensperson selbst wahr, eine weitere Vertrauensperson für die Einzelbewerbung kann, muss aber nicht benannt werden.

Eine Partei oder Wählergruppe hat auf Verlangen der Gemeindewahlbehörde die Satzung und einen Nachweis über die demokratische Wahl des Vorstands vorzulegen.

 

Dem Wahlvorschlag sind folgende Unterlagen beizufügen:

1. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen

  • Ausfertigung der Niederschrift über die Mitglieder- oder Vertreterversammlung zur Aufstellung des Bewerbers (m/w/d) gemäß § 16 Abs. 5 LKWG M-V einschließlich der vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt über das rechtmäßige Aufstellen des Bewerbers (m/w/d) (Formblatt 5.1.2 der Anlage 5 LKWO)

 

2. Schriftliche Zustimmungserklärung des Bewerbers (m/w/d) einschließlich der Erklärung über die persönlichen Voraussetzungen für die Wahl nach § 66 LKWG M-V (Formblatt 5.1.3 der Anlage 5 LKWO). Darin inbegriffen sind Erklärungen

  • zu laufenden strafrechtlichen Ermittlungs- und Disziplinarverfahren
  • über das Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung
  • zu Tätigkeiten für die Staatssicherheit der DDR (eine Begründung ist möglich, die zusammen mit dem Wahlvorschlag veröffentlicht wird)
  • zu den wirtschaftlichen Verhältnissen

 

3. Der Zustimmungserklärung sind beizufügen:

  • Bescheinigung der Gemeindewahlbehörde über die Wählbarkeit
  • ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregister)
    Hinweis: Den Antrag auf Ausstellung und Übersendung des Führungszeugnisses an die Wahlbehörde bei der zuständigen Behörde bitte rechtzeitig, ca. vier Wochen vor dem 75. Tag vor der Wahl stellen.
  • ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis

Die Bescheinigungen dürfen am Tag der Einreichung nicht älter als drei Monate sein (§ 24 LKWO M-V).

 

4. Unionsbürger (m/w/d)

Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die nicht Deutsche sind (Unionsbürger (m/w/d)), die bei der Bürgermeisterwahl kandidieren wollen, müssen die für Deutsche geltenden Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen und dürfen darüber hinaus nicht in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein. Sie haben ihrer Zustimmungserklärung (Formblatt 5.1.3 LKWO M-V) oder ihrem Wahlvorschlag als Einzelbewerbung (Formblatt 5.2 LKWO M-V) eine Versicherung an Eides statt über ihre Wählbarkeit im Herkunftsstaat (Formblatt der Anlage 6 LKWO M-V) beizufügen.

Unionsbürger (m/w/d) sind für die Bürgermeisterwahl nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und werden in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte Unionsbürger (m/w/d), die nach § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit sind, werden in das Wählerverzeichnis auf Antrag eingetragen, wenn sie spätestens am 23. Tag vor der Wahl nachweisen, dass sie am Wahltag seit dem 37. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland im Wahlgebiet ihre Hauptwohnung haben.

 

Hagenow, 20.12.2021

gez. Hofmann
Gemeindewahlleiter