Hagenower Bürgerstiftung

Die Hagenower Bürgerstiftung – Aufgaben und Ziele

Die Hagenower Bürgerstiftung wurde von der Stadt zusammen mit der Sparkasse Mecklenburg–Schwerin im Jahr 2020 als gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts gegründet. Sie sammelt Kapital, welches Zustifter zur Verfügung stellen und legt es an, sodass es Erträge erwirtschaftet. Diese werden jährlich für wohltätige Zwecke ausgeschüttet.

Die Stiftungsgemeinschaft der Sparkasse Mecklenburg–Schwerin

Die Stiftungsgemeinschaft der Sparkasse besteht rein rechtlich aus einzelnen Stiftungsfonds. Jede Einlage ist eine zweckgebundene Zustiftung, d.h. diese Vermögenswerte werden als Zustiftung auf die bereits bestehende Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin übertragen. Das hilft Kosten bei der Verwaltung der einzelnen Stiftungsfonds, wie bei der Bürgerstiftung Hagenow, zu sparen.

Die Ausschüttung der Erträge unterliegt dem jeweiligen Zweck des Stiftungsfonds

Wie werde ich ein (Zu)stifter?

Stifter kann jede natürliche Person und jede juristische Person werden. Einzahlungen auf das Kapital der Stiftung können ab 1.000 € gemacht werden. Sie senden ein kurzes Schreiben an die Bürgerstiftung, Lange Straße 28–32 in 19230 Hagenow, dass Sie einen bestimmten Betrag stiften möchten und überweisen diesen gleichzeitig auf das Konto der Stiftung (IBAN: DE1405 2000 1713 8313 13).

Was wird mit den Stiftungserträgen gefördert?

Im §2 der Stiftungssatzung ist der Förderzweck der Stiftung umfassend beschrieben. Die Hagenower Bürgerstiftung möchte sich zunächst auf folgende Schwerpunkte konzentrieren.

  • Kunst und Kultur
  • Sport
  • bürgerschaftliches gemeinnütziges Engagement
  • Natur – und Umweltschutz
  • Projekte Internationaler Gesinnung und Toleranz im Sinne des Völkerverständigungsgedankens
  • Heimatpflege und Heimatkunde

Wie kann ich Mittel aus der Stiftung für mein Projekt erhalten?

Die Erträge aus den Geldanlagen der Stiftung werden einmal jährlich nach Abzug der Kosten an den Verein „Wir für Hagenow“ ausgezahlt.

Sie stellen bitte einen formlosen Antrag an den Verein „WIR für Hagenow e.V.“, Lange Str. 28-32, 19230 Hagenow mit einer Beschreibung ihres Vorhabens, der Kosten und der vorgesehenen Finanzierung“ inklusive der Darstellung der Finanzierungslücke, welche durch die Stiftungsgelder zu schließen wäre. Über den Antrag entscheidet der Vorstand in der nächsten Vorstandssitzung und informiert Sie umgehend über das Ergebnis.

Der Stiftungsverein „Wir für Hagenow e.V.“

Der gemeinnützige Verein wurde mit dem Ziel gegründet, die Stiftungserträge zu verwalten und in förderwürdige Projekte von gemeinnützigen Organisationen und Vereinen zu investieren. Der Verein wird von einem dreiköpfigen Vorstand geleitet, der auch aus Praktikabilitätsgründen die Vergabeentscheidungen trifft. Natürlich ist der Vorstand seinen Mitgliedern rechenschaftspflichtig, so haben diese grundsätzlich Einfluss auf die Ausrichtung der „Förderpolitik“ des Vereins.
Deshalb lohnt es, sich in diesem Verein zu engagieren.

Darüber hinaus ist es Aufgabe des Vereins, Spenden zu akquirieren, um damit die Fördermöglichkeiten insgesamt auszuweiten. 
Für die Mitgliedsbeiträge von 100 € jährlich und die Spenden erhalten Sie selbstverständlich Spendenbescheinigungen.

Downloads

Satzung Verein „Wir für Hagenow“

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Flyer Verein „Wir für Hagenow“

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Satzung der Bürgerstiftung

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Aufnahmeantrag Verein

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