Das Land gewährt Zuwendungen für die Einführung oder Beibehaltung besonders nachhaltiger und standortangepasster Produktionsverfahren im Obst- und Gemüsebau zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen, die im Einklang mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums stehen. Biologische oder biotechnische Pflanzenschutzmaßnahmen ermöglichen eine gezielte und nützlingsschonende Bekämpfung von Schadorganismen. Das damit verbundene Verbot der Anwendung von chemisch-synthetischen Insektiziden und Fungiziden trägt zur Verringerung des Austrags dieser Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässer und Grundwasser und zur Verbesserung der Rückstandssituation in Lebensmitteln bei.
Einführung oder Beibehaltung besonders nachhaltiger und standortangepasster Produktionsverfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen.
Volltext
Zuwendungszweck
Einführung oder Beibehaltung besonders nachhaltiger und standortangepasster Produktionsverfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen.
Schutz der Umwelt und Erhaltung des natürlichen Lebensraums durch biologische oder biotechnische Pflanzenschutzmaßnahmen, die eine gezielte und nützlingsschonende Bekämpfung von Schadorganismen ermöglichen.
Das Verbot der Anwendung von chemisch-synthetischen Insektiziden und Fungiziden trägt zur Verringerung des Austrags dieser Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässer und Grundwasser und zur Verbesserung der Rückstandssituation in Lebensmitteln bei.
Gegenstand der Zuwendung
Gefördert werden biologische und biotechnische Verfahren sowie Maßnahmen zur Schaffung von Biodiversität im Obst- und Gemüsebau.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013, die
- eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern ausübt,
- die Flächen für die landwirtschaftliche Erzeugung nutzt,
- den gesamten Betrieb selbst bewirtschaftet und
- für die Förderung im Obstbau ausschließlich Dauerkulturen beantragt.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Höhe der Zuwendung ist abhängig von der gewählten Verpflichtungsvariante und beträgt jährlich:
- zwischen 18 Euro und 350 Euro je Hektar im Obstbau und
- zwischen 15 Euro und 266 Euro je Hektar im Gemüsebau.
Voraussetzungen
Die Zuwendung setzt voraus, dass die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber
- eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern ausübt,
- die Flächen für die landwirtschaftliche Erzeugung nutzt,
- den gesamten Betrieb selbst bewirtschaftet,
- für die Förderung im Obstbau ausschließlich Dauerkulturen beantragt.
Verfahrensablauf
Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.
zuständige Stelle
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt in Schwerin
Ansprechpunkt
Ansprechpunkt Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt in Schwerin