Erdaufschluss: Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen

  • Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung
  • unbeabsichtigte Grundwassererschließung muss auch bei bereits angezeigter Bohrung unverzüglich gemeldet werden
  • Bohrung muss nach Rücksprache mit der jeweiligen Behörde ggf. vorübergehend eingestellt werden
  • zuständig: 
    • zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte
    • untere Wasserbehörden

Sie sind bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie, unabhängig davon, ob Sie die Bohrung vorab gemeldet haben oder nicht, die zuständige Behörde informieren.

Volltext

Wenn Sie bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden. Die Anzeige ist in jedem Fall notwendig, unabhängig davon, ob die Bohrung vorher bei der zuständigen Behörde gemeldet wurde oder nicht. 

Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

FG Grundwasser und Bodenschutz

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19370 Parchim, Stadt

Telefon: 03871 722-6804 (Herr Fiedelmann (FGL))

E-Mail: max.fiedelmann@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr