Außenstart- und Außenlandeerlaubnis für Luftfahrzeuge der bemannten Luftfahrt beantragen

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Antrag auf eine luftrechtliche Genehmigung nach § 25 LuftVG für Starts und Landungen außerhalb der für ein Luftfahrzeug genehmigten Flugplätze.

Volltext

Antrag auf eine luftrechtliche Genehmigung nach § 25 LuftVG für Starts und Landungen außerhalb der für ein Luftfahrzeug genehmigten Flugplätze.

Voraussetzungen

  • Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer oder der Organisation, die die Flächen verwaltet, mit deren Kontaktdaten
  • Zustimmung, Erklärung der Unbedenklichkeit der Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) mit deren Kontaktdaten
  • Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde mit deren Kontaktdaten, wenn die Fläche in oder nahe an einem Naturschutzgebiet liegt
  • Graphische Darstellung (Kartenauszug mit Markierungen) des Geländes, wenn es sich nicht um einen nach § 6 LuftVG genehmigten Flugplatz handelt

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebührenrahmen: EUR 30,00 - EUR 500,00
Die Höhe orientiert sich am Verwaltungsaufwand, Umfang und Bedeutung der Erlaubnis, wirtschaftlichem Wert oder Nutzen für den Antragsteller, tatsächlichen Aufwendungen für Stellungnahmen Dritter.

Fristen

Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Ereigniszeitpunkt eingereicht sein.

Rechtsbehelf

Klage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

22.11.2022

Zuständige Stelle

Landesluftfahrtbehörde Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das
 
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Referat Luftverkehr und Infrastruktursicherheit
J.-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit - Referat V 630 - Luftverkehr und Infrastruktursicherheit

Johannes-Stelling-Straße 14
19053

Ansprechpartner:

Torsten Butzin
Position: Referatsleitung