Hundesteuer Ermäßigung

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Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde

Volltext

Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

Urheber

eGo M-V

Fachlich freigegeben durch

eGo M-V

Fachlich freigegeben am

13.05.2022

Spezielle Hinweise für - "Amtsfreie Gemeinde Hagenow, Stadt"

Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:

  • Wachhunde von Gebäuden
  • Jagdgebrauchshunde
  • Wachhunde von Binnenschiffen
  • Dienstwachhunde
  • Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Gehöften dienen.
  • Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller

Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich „Voraussetzungen“ nachlesen.

Spezielle Hinweise für - "Amtsfreie Gemeinde Hagenow, Stadt"

Satzungsrecht für: Stadt Hagenow | 1.Änderung | 2.Änderung

Spezielle Hinweise für - "Amtsfreie Gemeinde Hagenow, Stadt"

Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
  • notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung

Spezielle Hinweise für - "Amtsfreie Gemeinde Hagenow, Stadt"

Wachhunde von Gebäuden

  • Hunde zur Bewachung von Gebäuden (ausgenommen in Kleingärten), welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt liegen.

Jagdgebrauchshunde

  • Hunde, die von Forstbediensteten oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, soweit die Hundehaltung nicht steuerfrei ist.
  • Für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach der Landesverordnung zur Prüfung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Mecklenburg- Vorpommern vom 14.01.1999 (GVOBl. M-V S. 221) geändert am 13.12.2001 (GVOBl. M-V S. 641) mit Erfolg abgelegt haben.

Wachhunde von Binnenschiffen

  • Hunde, die ständig an Bord von Binnenschiffen gehalten werden.
  • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde für die Bewachung von Binnenschiffen benötigt werden.

Dienstwachhunde

  • Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von Einzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstes benötigt werden.
  • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie ein zugelassenes Bewachungsgewerbe oder eine berufsmäßige Einzelwächtertätigkeit ausüben und den Hund zur Ausübung des Wachdienstes nutzen.

Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Gehöften dienen.

  • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde für die Bewachung von landwirtschaftlichen Gehöften benötigt werden.

Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller

  • Hunde, die von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung benötigt werden
  • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie als Artist oder Schausteller tätig sind.

Spezielle Hinweise für - "Amtsfreie Gemeinde Hagenow, Stadt"

Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben. Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.

Spezielle Hinweise für - "Amtsfreie Gemeinde Hagenow, Stadt"

Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular „Hundesteuer Anmeldung“ die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wird entsprechend der Stafflung besteuert.
Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:

  • die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
  • Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Steuern

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 03883 623-0
Telefax: 03883 721-087

E-Mail: info@hagenow.de
Webseite: www.hagenow.de

Öffnungszeiten:

Montag

geschlossen

 

Dienstag

09.00 bis 12.00 Uhr

14.00 bis 18.00 Uhr

 

Mittwoch

09.00 bis 12.00 Uhr

 

Donnerstag

09.00 bis 12.00 Uhr

14.00 bis 16.00 Uhr

 

Freitag

09.00 bis 12.00 Uhr

 

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind individuell mit unseren Mitarbeitern vereinbar.

Ansprechpartner:

Frau Gabriele Behrens
Position: Sachbearbeiter/-in Steuern, Gebühren, Beiträge
Telefon: 03883 623-139
Raum: 307
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