- Nachweis- und Registerpflegepflicht Befreiung
- Abfallerzeugende, abfallbefördernde sowie abfallsammelnde und sammelentsorgenden Unternehmen von gefährlichen Abfällen sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Entsorgung durch die Führung von Nachweisdokumenten nachzuweisen.
- Darüber hinaus haben diese sowie Makler und Händler oder Maklerinnen und Händlerinnen von Abfällen in einem Register die Entsorgungsvorgänge zu dokumentieren, an denen sie beteiligt waren.
- Wenn bei Antragstellung alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Behörde von dieser Nachweis- und Registerpflicht ganz oder in Teilen freistellen. Die Behörde behält sich hierbei das Recht des Widerrufs vor.
- In Mecklenburg-Vorpommern sind für eine Befreiung von den Nachweis- und Registerpflichten die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt zuständig.
- In Mecklenburg-Western Pomerania, the State Offices for Agriculture and the Environment are responsible for exemptions from the obligation to provide evidence and register.
- W Meklemburgii-Pomorzu Przednim urzędy ds. rolnictwa i środowiska są odpowiedzialne za zwolnienia z obowiązku przedstawienia dowodów i rejestracji.
Wenn Sie Abfälle entsorgen oder an Entsorgungsvorgängen beteiligt sind, worüber Sie ordnungsgemäß Nachweise sowie ein Register führen müssen, können Sie bei der zuständigen Behörde eine Befreiung von dieser Nachweis- und/oder Registerpflicht beantragen.
Volltext
Die Nachweis- und Registerpflichten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zielen darauf ab, die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen zu dokumentieren und zu überwachen.
Wenn Ihr Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugt, sammelt, befördert oder entsorgt, sind Sie verpflichtet, Nachweise zu führen. Mit den Nachweisdokumenten und in den Registern weisen die Unternehmen, die gefährliche Abfälle erzeugen und die an ihrer Entsorgung beteiligten Unternehmen sowohl untereinander als auch gegenüber den zuständigen Behörden die ordnungsgemäße Entsorgung nach.
Der Registerpflicht unterliegen zusätzlich Unternehmen, die mit gefährlichen Abfällen makeln oder handeln.
Wenn durch die Abfallentsorgung keine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls zu befürchten ist, kann die zuständige Behörde eine Befreiung von der Pflicht zur Nachweis- und Registerführung in Teilen oder ganz aussprechen.
Begründung, warum im konkreten Einzelfall eine Befreiung erteilt werden soll.
Dem Antrag auf Befreiung durch die Abfallwirtschaftsbeteiligten beizufügenden Dokumente sind bei der zuständigen Behörde zu erfragen.
The documents to be attached to the application for exemption by the waste management operators must be obtained from the competent authority.
Dokumenty, które operatorzy gospodarki odpadami muszą załączyć do wniosku o zwolnienie, należy uzyskać od właściwego organu.
Voraussetzungen
Ob eine Befreiung von Nachweis- und Registerpflichten gewährt werden kann, ist eine Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde.
Grundsätzlich ist eine Befreiung nur dann möglich, wenn eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit trotz der Befreiung nicht zu befürchten ist. In diesem Zusammenhang ist von der Behörde zu berücksichtigen, dass ein besonders ausgeprägtes öffentliches Interesse an einer möglichst standardisierten und daher ausnahmefreien Nachweis- und Registerführung besteht.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Befreiung bei der zuständigen Behörde samt aller für die Beurteilung des Sachverhalts notwendigen Angaben.
- Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und entscheidet, ob eine Befreiung in Betracht kommt.
- Die Entscheidung der Behörde wird Ihnen mitgeteilt.
Formulare
Dostępne formularze: Nie
Wymagany formularz pisemny: Nie
Możliwość złożenia nieformalnego wniosku: Tak
Wymagane osobiste stawiennictwo: Nie
Dostępne usługi online: Tak
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Forms available: No
Written form required: No
Informal application possible: Yes
Personal appearance necessary: No
Online services available: Yes
Rechtsbehelf
- Widerspruch
zuständige Stelle
Local State Office for Agriculture and the Environment responsible for the company headquarters
Lokalny Urząd Krajowy ds. Rolnictwa i Środowiska odpowiedzialny za siedzibę firmy
Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt für den Unternehmenssitz
Ansprechpunkt
Lokalny Urząd Krajowy ds. Rolnictwa i Środowiska odpowiedzialny za siedzibę firmy
Local State Office for Agriculture and the Environment responsible for the company headquarters
Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt für den Unternehmenssitz