Teaser
Die Förderung dient einer nachhaltigen Entwicklung der Forstwirtschaft. Mit den Vorhaben werden langfristig naturnahe, stabile sowie arten- und strukturreiche Wälder geschaffen beziehungsweise wiederhergestellt.
Volltext
Was wird gefördert?
1. Laubholzunterbau in kalamitätsgefährdeten Wäldern, einschließlich
- Erwerb forstlichen Vermehrungsgutes und dessen Ausbringung einschließlich Flächenvorbereitung
- Maßnahmen zum Schutz der Kultur durch Zaunbau
- Nachbesserungen (Erwerb forstlichen Vermehrungsgutes und dessen Ausbringung) während der ersten fünf Jahre nach Anlage des Laubholzunterbaus bei Ausfall aufgrund natürlicher Ereignisse von mehr als 40 % von der Mindestpflanzenstückzahl oder mehr als 1 ha zusammenhängende Fläche
2. Waldbrandvorsorgemaßnahmen
- Anlage und Unterhaltung von Wundstreifensystemen
- Anlage von Wasserentnahmestellen
- Anlage und Modernisierung von kurzen unversiegelten Verbindungswegen zu Wasserentnahmestellen
3. Investitionen zur Steigerung des Freizeitwertes der Wälder
- Ausweisung und Anlage von Rad-, Wander- und Reitwegen
- Bau von Erholungs- und Verweileinrichtungen
- Erschließung historischer, kultureller sowie landschafts- und naturschutzwertvoller Bestandteile
- Anlage von Walderlebnis- und -lehrpfaden
Wer wird gefördert?
- natürliche und juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Eigentümer oder Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen
Wie wird gefördert?
- Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
- bei 1. und 2. bis 100 %, bei 3. bis zu 85% der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Förderhöchstbeträge bei Laubholzunterbau durch Saat 3.150,00 EUR/ha, durch Pflanzung 4.200,00 EUR/ha, bei Nachbesserungen 2.100,00 EUR/ha
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Waldflächen liegen in Mecklenburg-Vorpommern
- bei Forstbetrieben mit Waldeigentum von mehr als 100 ha: Vorlage eines Forsteinrichtungswerks (nicht älter als 10 Jahre) sowie eines Zertifikats für nachhaltige Waldbewirtschaftung (zum Beispiel PEFC. FSC-Siegel)
- Eigentumsnachweis des Zuwendungsempfängers beziehungsweise bei Besitzern schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers mindestens für die Dauer der Zweckbindung
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen auf Flächen, die der Zuwendungsempfängerin oder dem Zuwendungsempfänger zum Zwecke des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden sind.
- Bagatellgrenze beträgt bei Wundstreifensystemen 200,00 EUR, im Übrigen 1.000,00 EUR
Zusätzliche Voraussetzungen bei der Förderung des Laubholzunterbaus in kalamitätsgefährdeten Wäldern:
- Vorlage eines Standortgutachtens zur Feststellung des Wachstumspotenzials bei nicht ausreichender Erkundung
- Verwendung standortgerechter Laubholzbaumarten sowie von Vermehrungsgut aus empfohlenen Herkunftsgebieten
- Fläche liegt in kalamitätsgefährdeten Waldgebieten
Zusätzliche Voraussetzungen bei der Förderung der Waldbrandvorsorgemaßnahmen:
- Verpflichtung zur Teilnahme am Europäischen Forstlichen Informationssystem zur Waldbrandstatistik
- Geplante Maßnahme befindet sich in einem Gebiet mit hohem und mittleren Waldbrandrisiko (Karten bei Forstbehörde einsehbar)
- Durchführung erfolgt entsprechend der Leitlinien für den forstwirtschaftlichen Wegebau im Landeswald Mecklenburg-Vorpommern
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
- keine
Verfahrensablauf
- ganzjährige schriftliche Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde
- Auswahl zu den Stichtagen 01. Februar, 30. April, 15. August und 05. November
Bearbeitungsdauer
Eine Bearbeitungsdauer kann nicht angegeben werden.
Fristen
- ganzjährige schriftliche Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde
- Auswahl zu den Stichtagen 01. Februar, 30. April, 15. August und 05. November
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Landesforst M-V AöR
Fritz Reuterplatz 9
17139 Malchin
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Landesforst MV AöR