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Als anerkannte Weiterbildungseinrichtung können Sie einen Zuschuss für die Durchführung von vorbereitenden Bildungsgängen zum Erwerb schulischer Abschlüsse und Grundbildung an Volkshochschulen beantragen.
Volltext
Was wird gefördert?
Die Zuwendung wird für die Durchführung von vorbereitenden Bildungsgängen zum Erwerb schulischer Abschlüsse und Grundbildung an Volkshochschulen gewährt. Die Zuwendung dient als Zuschuss zu den aufgewendeten Kosten für das pädagogische Personal, welches mindestens 20,00 EUR pro Unterrichtseinheit erhalten muss.
Die Finanzierung des Zweiten Bildungsweges an Volkshochschulen eröffnet einer Vielzahl von Menschen im Land die Möglichkeit, einen Schulabschluss nachzuholen ohne Gebühren dafür zu zahlen. Dies stellt im Hinblick auf die Bildungs- und Berufsbiografie des Einzelnen sowie im Hinblick auf die Fachkräftesituation des Landes eine nachhaltige Maßnahme dar.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung nach §§ 6 und 8 WBFöG, welche die Landkreise und kreisfreien Städte errichten und unterhalten. Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreie Städte als Träger der Volkshochschulen.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Projektförderung in der Art einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Der Festbetrag hat eine Höhe von 20,00 EUR pro Unterrichtseinheit. Grundlage der Förderung sind die beantragten, förderfähigen Unterrichtseinheiten.
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Frau Birte Hallmann
Fachlich freigegeben durch
Bildungsministerium M-V
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Bildungsministerium M-V