Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung melden

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Haben sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten für Ihr Fahrzeug geändert, müssen Sie dies Ihrer Zulassungsbehörde melden.

Volltext

Ändern sich die Halterdaten oder Fahrzeugdaten Ihres Pkw, Ihres Motorrads oder Ihres Anhängers, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen.
Halterdaten verändern sich bei der Änderung des Namens, zum Beispiel durch Heirat. Auch bei einem Umzug müssen Sie die Änderung der Anschrift der Zulassungsbehörde mitteilen.

 
Technische Daten verändern sich zum Beispiel bei: 

  • Änderungen der Fahrzeugklasse
  • Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
  • Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
  • Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnis- oder zulassungsrelevant ist
  • Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder der Anhängelast
  • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
  • Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
  • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
  • Veränderungen am Fahrzeug 

Je nach Änderung stellt die Zulassungsbehörde Ihnen 

  • neue Zulassungspapiere und 
  • bei einem Kennzeichenwechsel auch neue Stempelplaketten für Ihr Fahrzeug aus. 

Sie können Ihre Zulassungsbehörde persönlich aufsuchen oder eine Vertretung beauftragen. 
 

Erforderliche Unterlagen

  • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
  • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel einen Personalausweis oder einen Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung; 
  • gegebenenfalls gültige elektronische Versicherungsbestäti-gung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung 
  • gegebenenfalls Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters

Bei Anhängern außerdem:

  • wenn vorhanden: Anhängerverzeichnis

Je nachdem, welche Änderung bei den Fahrzeug- oder Halterdaten erfolgt, müssen Sie unterschiedliche Dokumente zusätzlich vorlegen:

  • Umzug in anderen Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter bleibt gleich:
    • bei neuem Kennzeichen: 
      • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
      • alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
      • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch)-Kennzeichen
      • sofern bereits vorhanden: neue Kennzeichenschilder Kfz-Kennzeichen
    • bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
      • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
      • Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll
  • Umzug in anderen Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ändert sich:
    • bei neuem Kennzeichen: 
      • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
      • alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
      • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen
      • sofern bereits vorhanden: neue Kennzeichenschilder Kfz-Kennzeichen
    • bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
      • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
      • Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weiter-geführt werden soll
  • Umzug innerhalb Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter bleibt gleich:
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Umzug innerhalb Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ändert sich:
    • bei neuem Kennzeichen: 
      • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
      • alte Nummernschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
      • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch)-Kennzeichen
      • sofern bereits vorhanden: neue Nummernschilder Kfz-Kennzeichen
    • bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
      • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
      • Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll

Bei Änderung der folgenden Fahrzeugdaten: Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Änderung des Hubraums, der Nennleistung, der Kraftstoffart oder der Energiequelle:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:

  • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die oder der Bevollmächtigte selbst muss sich mit ihrem oder seinem gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass ausweisen können.

Abhängig vom Einzelfall kann die Kfz-Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.

Voraussetzungen

  • Ihre Halterdaten oder Fahrzeugdaten haben sich geändert. 
  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel

Verwaltungsgebühr: EUR 27,10

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html


Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal

Verwaltungsgebühr: EUR 12,10

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html


Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel

Verwaltungsgebühr: EUR 24,20

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html


Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal

Verwaltungsgebühr: EUR 10,40

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html


Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens mit und ohne Halterwechsel

Verwaltungsgebühr: EUR 26,30

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html


Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal

Verwaltungsgebühr: EUR 9,90

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html


Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel

Verwaltungsgebühr: EUR 26,20

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html


Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal. (Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 EUR.)

Verwaltungsgebühr: EUR 12,40

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html

Fristen

Die Änderung von Fahrzeugdaten oder Halterdaten ist der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

07.03.2024

Zuständige Stelle

Zulassungsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städten

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Ludwigslust-Parchim"

Technische Änderung:

Technische Änderung = 11,70 EUR
Zuteilung ZB II             =   3,60 EUR
Klebesiegel                  =   0,30 EUR
Gesamt                        = 15,60 EUR
 

Halteränderung:

Halteränderung           = 12,00 EUR
Zuteilung ZB II             =   3,60 EUR
Klebesiegel                  =   0,30 EUR
Gesamt                        = 15,90 EUR

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Ludwigslust-Parchim"

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Hagenow

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 115 (Behördenrufnummer)

E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 8 - 13 Uhr

Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 8 - 13 Uhr

Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr

Freitag: 8 - 13 Uhr

Ansprechpartner:

Behördenrufnummer 115

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Ludwigslust

Garnisonsstr. 1
19288 Ludwigslust, Stadt

Telefon: 115 (Behördenrufnummer)

E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 8 - 13 Uhr

Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 8 - 13 Uhr

Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr

Freitag: 8 - 13 Uhr

Ansprechpartner:

Behördenrufnummer 115
Telefon: 03871 115
Telefon: 115

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro mit Zulassung Parchim

Putlitzer Straße 25
19370

Telefon: 115 (Behördenrufnummer)

E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 8 - 13 Uhr

Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 8 - 13 Uhr

Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr

Freitag: 8 - 13 Uhr

Ansprechpartner:

Behördenrufnummer 115

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Kfz Zulassung

Heinrich-Hertz-Ring 2
19061 Putlitzer Straße 25
19370
19092

Telefon: 115 (Behördenrufnummer)

E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 8 - 13 Uhr

Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 8 - 13 Uhr

Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr

Freitag: 8 - 13 Uhr

Ansprechpartner:

Behördenrufnummer 115
Telefon: 03871 115
Telefon: 115
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz