Zulassung zum Juristischen Vorbereitungsdienst mit europäischen Abschlüssen beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Zulassung zum Juristischen Vorbereitungsdienst mit europäischen Abschlüssen beantragen
  • Juristischer Vorbereitungsdienst Zulassung mit europäischen Abschlüssen
  • vor dem Juristischen Vorbereitungsdienst muss die Gleichwertigkeit des Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt werden
  • Voraussetzung ist ein rechtswissenschaftlicher Hochschulabschluss aus der EU

Sie haben ein juristisches Studium in einem Mitgliedsstaat der EU abgeschlossen und wollen nun in Deutschland den juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren? Dann müssen Sie zunächst eine Gleichwertigkeitsprüfung Ihres Hochschulabschlusses durchführen lassen.

Volltext

Mit der erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung wird die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt. Dies ermöglicht Ihre Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.

Handlungsgrundlage(n)

§ 112a Abs. 1 Deutsches Richtergesetz

  • Ihr Abschlusszeugnis,
  • Ihre Diplome,
  • Prüfungszeugnisse,
  • sonstige Befähigungsnachweise,
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung

Die Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen.

Voraussetzungen

Sie müssen über einen rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verfügen.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung schriftlich beantragen.

Legen Sie diesem Antrag Ihr Abschlusszeugnis und Ihre sonstigen Leistungsnachweise in beglaubigter Abschrift oder im Original bei.

Nach Eingang des Antrages findet die Gleichwertigkeitsprüfung statt.

Sofern eine vollständige Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses festgestellt wird, ergeht ein entsprechender Bescheid.

Mit diesem Bescheid können Sie sich um die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben.

Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.

Sollte eine Gleichwertigkeit nicht oder lediglich teilweise festgestellt werden, erhalten Sie hierüber ebenfalls einen Bescheid. Um in diesem Fall zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, müssen Sie eine Eignungsprüfung durchführen. Die Durchführung der Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich beantragen.

Nach Bestehen der Eignungsprüfung können Sie die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen. Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.

Formulare

Sie können den Antrag formfrei stellen. Antragsformulare stehen nicht zur Verfügung.

Rechtsbehelf

Widerspruch

zuständige Stelle

Landesjustizprüfungsamt (LJPA)

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Abteilung LJPA - Landesjustizprüfungsamt

Puschkinstraße 19-21
19055 Schwerin, Landeshauptstadt